Die Vereinswelt hat Zuwachs bekommen: Der „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene" ist da.
Die Vereinswelt hat Zuwachs bekommen: Der „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene" ist da.
Der jüngst gegründete „Deutsche Verein der qualifizierten Sachverständigen für Trinkwasserhygiene – DVQST e.V.“ kümmert sich zukünftig neben den bereits etablierten Institutionen wie DVGW oder DIN darum, die Qualität bei Planung, Bau und Betrieb von Trinkwasser-Installationen zu sichern und zu fördern.
Oberstes Gebot sei die Sicherstellung der Trinkwasserhygiene durch Einhaltung der allgemein anerkannten Regeln der Technik sowie den gesetzlichen Vorgaben der TrinkwV, heißt es dazu in einer entsprechenden Mitteilung. Grund genug für die Redaktion, ein wenig nachzufassen. Schließlich gibt es mit dem Deutschen Verein des Gas- und Wassersfachs (DVGW) und dem Deutschen Institut für Normung (DIN) und der Bundesvereinigung der Firmen im Gas- und Wasserfach (figawa) und dem Deutschen Fachverband für Luft- und Wasserhygiene (dflw) und den „Partnern für Wasser“ (und zweifellos noch diversen anderen Organisationen) doch schon die eine oder andere Gruppierung, die sich eben dieses Thema bereits auf die Fahne geschrieben hat. Mit unterschiedlicher Differenzierungs- und Interessensneigung sicherlich, aber immerhin dem generellen Anspruch, gehört zu werden, wenn es um das „Lebensmittel Nr. 1“, eben unser Trinkwasser geht.
Aber genau das, sagt DVQST-1. Vorsitzender Arnd Bürschgens, ist auch der entscheidende Grund, warum sich nun die öffentlich anerkannten Sachverständigen ihr eigenes Vertretungsdach geschaffen haben: „Im Gegensatz zu den wesentlichen etablierten Verbänden sind wir als die Vereinigung der Sachverständigen für Trinkwasserhygiene definitiv unabhängig. Von einigen Fachausschüssen, die teilweise zu 60 Prozent von Herstellern dominiert werden, kann man das nicht grundsätzlich sagen.“
Also: Die Gründer des DVQST waren sieben qualifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene und ein Anwalt, heute gehören rund 30 Sachverständige zu dem Kreis – und immer noch derselbe Anwalt, jetzt aber als Ehrenmitglied. Gemeinsam wollen sie erreichen, dass Planer, Installateure und Betreiber besser über die Vorgaben von Gesetzen und Regelwerken informiert sind. An qualifizierte Sachverständige für Trinkwasserhygiene stellen sie selbst dabei hohe Qualitätsansprüche – müssen diese doch die Planung, die Ausführung und den Betrieb von Trinkwasser-Installationen rechtssicher und regelwerkskonform bewerten können. Für das hierzu erforderliche, hohe Wissensniveau werden entsprechende Bildungsmöglichkeiten und Wissensforen angeboten – und der Nachweis gefordert, dass der Kollege, die Kollegin wahlweise als Sachverständige/r für Trinkwasserhygiene entweder öffentlich bestellt und vereidigt ist oder die Fachkenntnis nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023 Blatt 2 nachweisen kann.
Der DVQST e.V. sieht sich ebenso als Informations- und Beratungsstelle für Behörden und Ämter, als auch als Schlichtungsstelle in strittigen Fragestellungen für alle Betroffenen. Zudem wird er sich durch Mitarbeit in den entsprechenden Gremien dafür einsetzen, dass Regelwerke sowie gesetzliche Vorgaben verständlicher und konsistenter formuliert sowie Interpretationslücken geschlossen werden.
Arnd Bürschgens selbst ist öffentlich bestellter und vereidigter Sachverständiger für Trinkwasserhygiene im Installateur- und Heizungsbauerhandwerk, stellvertretender Vorsitzender der VDI 6023-1 und Vorsitzender der neuen VDI 6023-3, gleichzeitig Mitarbeiter des DIN-Normenausschusses Wasser sowie im DVGW-Arbeitsblatt W 551. Seine fachliche Neigung zum Thema hat er unter anderem durch die Referentenqualifikation für die beiden Bereiche „Technik“ und „Hygiene“ nach VDI 6023/D und seine Tätigkeit als Prüfer der DIN CERTCO für die Sachverständigenprüfung nach VDI/BTGA/ZVSHK 6023-2 deutlich unter Beweis gestellt.
Deswegen kennt er auch die Probleme in der Praxis aus dem alltäglichen Erleben, wenn es um den Erhalt der Trinkwassergüte, noch mehr aber um Begründungen und Nachweise im Krisenfall geht: „In den Normen und Regelwerken finden sich teilweise widersprüchliche Aussagen, beispielsweise zum Thema Wasserwechsel, oder sie kollidieren mit höher angesiedelten Rechtsvorschriften. Und dann gibt es noch die Entscheidung des OLG Hamm, dass DIN-Normen im Streitfall nicht unbedingt die allgemein anerkannten Regeln der Technik widergeben (Anm. d. Red.: Im Streitfall ging es um die Abdichtung einer Bodenplatte. Das OLG stellte nach Anhörung eines Sachverständigen fest, dass die verwendete Kombinationslösung nicht ansatzweise den anerkannten Regeln der Technik entspricht – und es insofern auf die Konformität mit der DIN-Norm nicht ankommt. [Quelle: Dr. Michael Selk, Rechtsanwalt; community.beck.de] Auch, weil „die Zulassung der streitgegenständlichen Art der Abdichtung … in DIN 18195 eingeführt worden sei in dem Wissen, dass die große Mehrheit der zuvor erwähnten Sachverständigen sie als mangelhaft bezeichnet habe, so dass die DIN 18195 insoweit keine allgemein anerkannte Regel der Technik darstellen könne. Dabei müsse auch berücksichtigt werden, dass die Normenausschüsse, die die DIN-Normen verfassen, oftmals nicht mehr paritätisch besetzt seien, sondern von einschlägigen Interessenvertretern dominiert würden). In genau diesem ganzen Spannungsfeld aber sind wir im Ernstfall gefragt, Stellung zu beziehen. Und genau deswegen möchten wir auch in den Gremien mitreden und generell Regelwerks- und Interpretationslücken hinsichtlich der hygienisch-technischen Anforderungen durch fachliche Stellungnahmen, Klarstellungen und Kommentierungen zu Regelwerken, Regelwerksentwürfen oder spezifischen Fragestellungen zu schließen helfen.“
Um gerichtliche oder außergerichtliche Streitigkeiten zu vermeiden, werde sich der Verein darüber hinaus zukünftig auch als sachverständige Stelle für spezifische Fragestellungen zur Interpretation der Anforderungen gemäß den einschlägigen Regelwerken im Bereich der Trinkwasserhygiene für Behörden, Untersuchungsstellen, Gerichte, Planer, Ausführende, Betreiber und Nutzer in der Funktion als außergerichtliche Schieds- und Schlichtungsstelle zur Verfügung stellen.
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Der Verein Partner für Wasser will auf Nummer sicher gehen und hat eine übersichtliche Checkliste für Trinkwasser-Installationen entwickelt. Sie soll Betreibern von Trinkwasseranlagen – insbesondere in Healthcare-Einrichtungen – einen schnellen Überblick über den aktuellen Zustand ihrer Anlage verschaffen und offenlegen, ob gegebenenfalls ein Audit oder konkrete Maßnahmen erforderlich sind.
Die Betreiber-Checkliste wurde von den Partnern für Wasser entwickelt, um Anhaltspunkte zu sammeln, ob eine Trinkwasseranlage optimal funktioniert oder ob eventuell konkrete Maßnahmen zur Instandsetzung erforderlich sind. Gerade in sensiblen Einrichtungen der Daseinsvorsorge hat die Trinkwasserhygiene einen besonderen Stellenwert: Hier halten sich alte, kranke und damit geschwächte Menschen oder Kinder auf.
Die Beantwortung der Fragen zielt darauf ab, technische Probleme oder Wissenslücken zu erkennen und diese dann schnellstmöglich zu beheben. Der Fragebogen geht deutlich über die drei Grundregeln, dass warmes Wasser warm, kaltes Wasser kalt bleiben und das Wasser insgesamt fließen muss, hinaus.
„Wir haben den Fragebogen aber auch bewusst nicht überfrachtet und sind unter 20 Fragen geblieben. Er sollte für Anlagenbetreiber in weniger als zehn Minuten beantwortbar sein. Diese Zeit empfehlen wir, sich zu nehmen, weil Betreiber von Trinkwasseranlagen in öffentlichen Gebäuden auch persönlich haften, wenn es zu Komplikationen kommt,“ sagt der Vorsitzende der Partner für Wasser, Joachim Stücke.
Mittwoch, 13.05.2020