Für die am Bau tätigen Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Estrichleger gilt wieder die Meisterpflicht. Von den Verbänden der Branche wird das einhellig begrüßt.
Baubranche durchweg hoch erfreut
Für die am Bau tätigen Berufe Fliesen-, Platten- und Mosaikleger sowie Estrichleger gilt wieder die Meisterpflicht. Von den Verbänden der Branche wird das einhellig begrüßt.
Endlich geschafft – die Baubranche jubelt: Seit Beginn des Jahres unterliegen wieder die am Bau mitwirkenden Handwerksbetriebe der Meisterpflicht. Besonders ins Gewicht fällt dabei das quantitativ größte Gewerk der Fliesenleger. Durch den Wegfall der Meisterpflicht gerade in diesem Handwerk stieg die Zahl der Schadensfälle durch schlecht ausgeführte Arbeit und mangelnde Qualifikation der Fliesenleger enorm, zumindest nach gängiger Ansicht zahlreicher Fachleute wie vom Zentralverband des Handwerks (ZDH). Ein Hinweis darauf ist beispielsweise die deutlich gestiegene durchschnittliche Schadenssumme für mangelbehaftete Fliesenarbeiten seit 2004, dem Jahr der Abschaffung der Meisterpflicht: von 9.000 auf 16.000 Euro! Das SanitärJournal berichtete dazu hier.
Felix Pakleppa, Geschäftsführer des Zentralverbands Deutsches Baugewerbe (ZDB), lobt die Fähigkeit der Politik, falsche Entscheidungen zu korrigieren: „Mit der Wiedereinführung der Meisterpflicht im Fliesenleger-, Estrichleger-, Betonsteinhersteller- und Parkettlegerhandwerk hat der Gesetzgeber endlich Entscheidungen korrigiert, die zu enormen Fehlentwicklungen und Verwerfungen auf dem Baumarkt geführt haben. Das wird die Gewerke dauerhaft stärken und in den betroffenen Bereichen für eine höhere Qualität in der Ausführung sorgen. Angesichts der enormen Schäden durch unsachgemäße Ausführung ist dieser Beschluss auch ein Meilenstein im Interesse der Verbraucher.“
Hans Peter Wollseifer, Präsident des ZDH, betont den Gewährleistungsschutz: „Seit der Novelle 2004 ist es zwar nicht in allen Gewerken, aber in einigen besonders augenfällig zu Fehlentwicklungen gekommen: weniger Auszubildende, weniger Fachkräfte, weniger Qualität, schneller vom Markt verschwindende Betriebe und infolge dessen ein geringerer Gewährleistungs- und Verbraucherschutz. Daher ist es gut, dass diese Fehlentwicklungen jetzt korrigiert werden, um wieder mehr Ausbildung, mehr Qualifikation, mehr Qualität, mehr Gewährleistungs- und Verbraucherschutz zu ermöglichen.“
Die „neue“ alte Meisterpflicht gilt für Neugründungen ab 2020. Die in der „meisterlosen“ Zeit etablierten Betriebe genießen zeitlich unbegrenzten Bestandschutz.
Ausschlaggebendes Pro-Meister-Argument für den Gesetzgeber war unter anderem die Gefahrengeneigtheit des Gewerks. Was bei Elektrikern oder SHK-Fachleuten selbst für Laien offensichtlich ist, gilt jetzt auch für Fliesenleger. So kann beispielsweise ein nicht meisterlich, undicht gefliestes Bad Wohneigentum durch Wasserschäden stark gefährden.
Natürlich gibt es auch Argumente gegen die „Rückvermeisterung“. Der Interessenverband freier und unabhängiger Handwerkerinnen und Handwerker (IF Handwerk e.V.) hat hier einige zusammengefasst. Über das Pro und Contra Meisterpflicht berichtete das SanitärJournal hier.
Dienstag, 21.01.2020