Mögliches PFAS-Verbot gefährdet Energie- und Wasserversorgung!

Die figawa fordert in einer Stellungnahme eine differenzierte Betrachtung von PFAS-Verbindungen im geplanten EU-weiten Verbot:

„Als technisch-wissenschaftlicher Verband mit mehr als 275 Mitgliedsunternehmen, insbesondere Hersteller und Dienstleistungsanbieter aus den Bereichen Gas, Liquid Fuels und Wasser, evaluieren wir derzeit die Auswirkungen eines generellen Verbots von per- und polyfluorierten Alkylverbindungen (PFAS). Klar ist bereits zum jetzigen Zeitpunkt, dass die Auswirkungen eines uneingeschränkten PFAS-Verbots für die öffentliche, private und industrielle Verteilung von Trink- und Brauchwasser, für die Aufbereitung von Trinkwasser, Abwasser, Brauchwasser und Schwimmbeckenwasser sowie für die Wassermessung & -sensoringtechnologien für ganz Europa verheerend sind.

Grundsätzlich unterstützen wir die europäische Initiative zur Beschränkung der Verwendung von PFAS-haltigen Materialien und erkennen die ökologischen Probleme an, die sich durch den kaum kontrollierbaren und exzessiv zu nennenden Einsatz von PFAS bei Verbrauchsmaterialien für private Anwender (Outdoor-Kleidung etc.) oder Verpackungen und bei Anwendungen, bei denen es zu einer direkten Freisetzung in die Umwelt kommt (Feuerwehrschäume, Skiwachs, Schmiermittel etc.), ergeben.

Als Vertreter von professionellen Anwendungen mit höchsten Qualitätsanforderungen in kritischen Bereichen unserer Gesellschaft plädieren wir aber für einen angemessenen, ausgewogenen und risikobasierten Regulierungsansatz, der den Gesundheits- und Umweltschutz in der EU verbessert und nicht riskiert.

Im derzeitigen Verfahren fehlt daher aus unserer Sicht eine Differenzierung zwischen problematischen Verbindungen und den unkritischen Fluorpolymeren, die für die genannten Bereiche (teilw. Teil der kritischen Infrastruktur) unerlässlich sind.

Wir fordern deshalb eine Herausnahme von Fluorpolymeren für bestimmte Anwendungen aus dem gegenwärtigen Beschränkungsverfahren unter REACH oder eine befristete Ausnahmeregelung mit ausreichender Laufzeit für eine technologische Anpassung.

Im Namen unserer Mitgliedsunternehmen möchten wir im Folgenden Erkenntnisse und Argumente für eine Ausnahme der Fluorpolymere für die Verwendung in den genannten Bereichen vom generellen Verbot darstellen:

Fluorpolymere

Fluorpolymere sind Hochleistungskunststoffe, die sich durch hohe Temperatur- und Chemikalienbeständigkeit auszeichnen. Sie wirken reibungsvermindernd, dichtend, wasserabweisend und verhindern das Anhaften von Substanzen. Bespiele sind der am weitesten verbreitete Fluorkunststoff PTFE (Polytetrafluorethen, unter dem Handelsnamen „Teflon“ bekannt), FKM („Fluorkautschuk“) oder auch PVDF (Polyvinylidenfluorid).

Es existieren zahlreiche Konzepte, die die Freisetzung von gefährlichen PFAS-Stoffen in die Umwelt sicher verhindern. Dies betrifft die Verhinderung der Freisetzung bei der Produktion, die Rücknahme bei professionellen Anwendungen und die Minimierung des Einsatzes von PFAS-haltigen Materialien auf relevante Bereiche.

1. Öffentliche, private und industrielle Verteilung von Trink- und Brauchwasser

2. Wasseraufbereitung

3. Wassermessung & -sensoring

Gefährden würde dies insgesamt:

Auch darf in diesem Zusammenhang nicht unerwähnt bleiben, dass ein Ausfall dieser Technologien mit dem Verlust von mehreren tausend Arbeitsplätzen in einem mehrheitlich mittelständig geprägten Bereich verbunden wäre. Durch das Einstellen von Produktlinien, die auf eine Verwendung von Fluorpolymeren angewiesen sind, käme es zu einem beispiellosen Verlust von Knowhow im Bereich der vielfach gerühmten Umwelttechnologien in Deutschland.

Wir fordern daher die Herausnahme von Fluorpolymeren für bestimmte Anwendungen aus dem gegenwärtigen Beschränkungsverfahren unter REACH oder eine befristete Ausnahmeregelung mit ausreichender Laufzeit für eine technologische Anpassung.“

Mittwoch, 03.01.2024