Handwerksverband präsentiert konkrete Vorschläge zur Entlastung der Betriebe. Und fordert mentales Umdenken.
Digitale Zügel für den Amtsschimmel
Handwerksverband präsentiert konkrete Vorschläge zur Entlastung der Betriebe. Und fordert mentales Umdenken.
Die überbordenden bürokratischen Belastungen – insbesondere auch für selbstständige Handwerker – werden immer stärker beklagt. Wie aktuell von Peter Hübner, Präsident des Hauptverbandes der Deutschen Bauindustrie (HDB): „Das Gutachten-Prozedere hat mittlerweile wahnsinnige Auswüchse – wenn früher pro Bauprojekt zwei Gutachten gereicht haben, müssen wir heute sieben einreichen. Wir regulieren uns zu Tode – da ist keine Luft mehr“. Das SanitärJournal berichtete dazu hier. Was aber ist zu tun, um insbesondere für kleine und mittlere Unternehmen die Bürde bürokratischer Belastungen zu mindern? Der Zentralverband des Deutschen Handwerks (ZDH) unterbreitet jetzt einige praxisgerechte Vorschläge.
Zunächst gelte es, die Belastungen nicht weiter zu erhöhen. Vielmehr sei die Bürokratie-Bremse „One in/ one out“ voll anzuwenden. Das heißt, für jede neue Regelung eine andere abzuschaffen. Bislang funktioniert das nur bedingt. Gemessen am jeweiligen Erfüllungsaufwand wurden 2021/2022 zwar Belastungen in Höhe von 125 Mio. Euro abgeschafft – gleichzeitig jedoch neue in Höhe von 530 Mio. Euro eingeführt …
Weiter sei die einmalige Datenerfassung (Prinzip: „Once-only“) zu einem Unternehmen wichtig, so der ZDH. Bislang müssten dieselben Daten je nach Amt oder Behörde mehrmals angegeben werden.
Außerdem fordert der ZDH:
Das Europarecht muss bei Ermittlung des Erfüllungsaufwandes mit berücksichtigt werden.
Neue Gesetze sollten einheitlich an einem von zwei Stichtagen im Jahr in Kraft treten, beispielsweise am 1. Januar und am 1. Juli.
Gesetze müssen allgemein verständlich formuliert und gestaltet sein.
Das Wissen und die Erfahrung der handwerklichen Praxis muss stärker in die Gesetzgebung einfließen.
Die Verwaltung muss digital, serviceorientiert und einheitlich aufgestellt sein.
Den Rechtsbruch eines Unternehmens muss die Verwaltung beweisen. Und nicht der Betrieb sein rechtmäßiges Handeln.
Gerade bei dem letzten Punkt geht es um das Vertrauen in die Akteure der Wirtschaft, so der ZDH: „Es braucht einen grundlegenden Mentalitätswechsel von Gesetzgebung und Verwaltung hin zu mehr Vertrauen in die Rechtstreue von Betrieben.“
Seit Januar 2023 gilt der Digitalcheck: Alle Bundesministerien müssen ihre Gesetzentwürfe digitaltauglich gestalten. Lutz Goebel, Vorsitzender des Nationalen Normenkontrollrates (NKR), bewertet das als Lichtblick: „Digitalisierung ist und bleibt der wesentliche Schlüssel für den Abbau von Bürokratie. Unser Ziel muss es sein, dass Unterschriften und persönliche Gänge zum Amt vollständig gestrichen und Papiernachweise durch Datenaustausch ersetzt werden.“
Montag, 21.08.2023