Möglichst frühe, präventive Maßnahmen senken massiv die Kosten der alters- und pflegegerechten Badsanierung.
Bad entscheidend für häusliche Pflege
Möglichst frühe, präventive Maßnahmen senken massiv die Kosten der alters- und pflegegerechten Badsanierung.
Nur ein gutes Fünftel pflegebedürftiger Menschen lebt in Pflegeheimen. Die große Mehrheit von 78 Prozent wohnt weiterhin in der angestammten häuslichen Umgebung, wo sie von Angehörigen oder professionellen Kräften gepflegt wird. Das entspricht zum einem dem überwiegenden Wunsch der Betroffenen, zum anderen dem gesundheitspolitischen Pflegegrundsatz „ambulant vor stationär“.
Aber dieser Grundsatz kann nur dann verwirklicht werden, wenn das eigene Zuhause entsprechend eingerichtet ist. Dabei spielt das Bad eine wichtige Rolle: „Zentraler Erfolgsfaktor für die Pflege zuhause ist die Weiterentwicklung des Bades hin zu einer Betreuungs- und Pflegeumgebung für ältere, unterstützungs- und pflegebedürftige Menschen sowie für diejenigen Menschen, die Unterstützung im Bad bieten – also Angehörige und professionell Pflegende gleichermaßen“, heißt es dazu in einer Studie des ZVSHK, die der Verband auf der virtuellen Leitmesse Altenpflege 2021 präsentierte. Das SanitärJournal berichtet dazu hier.
Im letzten Jahr sanierte das SHK-Handwerk 1,2 Millionen Bäder. 40 Prozent davon wurden durch Fördergelder aus der Pflegekasse mitfinanziert, in der Regel mit dem maximal möglichen Betrag von 4.000 Euro. Allerdings übersteigen laut Studie die Kosten eines pflegegerechten Badumbaus diese Summe bei weitem. Die Experten rechneten das durch für zwei im Bestand häufig anzutreffende Kleinbäder: das Schlauchbad mit einer Fläche bis zu fünf Quadratmetern und das Gästebad mit den Maßen 1,75 x 0,9 Meter. Das Ergebnis (siehe detaillierte Grafik): „Ein kompletter Badumbau in Schlauchform kostet ungefähr 25.000 Euro, die Komplettsanierung eines Gästebades rund 15.000 Euro.“
Allerdings könnten diese hohen Kosten im Pflegefall durch präventive Maßnahmen bereits in jüngeren Jahren recht deutlich reduziert werden, meinen die Experten. „Grundsätzlich sollten in jedem Neubau und bei jeder Generalsanierung bereits Vorkehrungen getroffen werden, die ein späteres Nachrüsten ohne großen Aufwand möglich machen“, so ihr Vorschlag. Leider seien derzeit präventive Maßnahmen für eine späteres, schnelles und kostengünstiges Auf- und Umrüsten nicht förderwürdig. Entsprechende Vorbereitungsmodule sollten daher unbedingt gefördert werden. Auch bezuschusse die KfW (Barriere-Reduzierung, Programm 455-B) ausschließlich Sanitärräume mit Raummaßen von mindestens 1,8 x 2,2 Metern. „Unsere Studie hat jedoch gezeigt, dass auch Raum-Geometrien von 1,3 x 3,5 Metern – Schlauchbäder – pflegeoptimiert umgebaut werden können“, betont Helmut Bramann, Geschäftsführer des ZVSHK.
Zudem bedürfe jede Art der Förderung zwingend einer festgelegten baulichen Qualitätssicherung, verlangt der ZVSHK. Dazu gehöre auch, den Badumbau nur durch ein dafür qualifiziertes Handwerksunternehmen durchführen zu lassen. „Zur Qualifikation der Betriebe, aber auch von Architekten, haben wir einen eigenständigen Lehrplan konzipiert“, erläutert Bramann. „Denn das bauausführende Unternehmer muss wissen, wie die Pflegeabläufe im Bad sind, damit er wertstiftend planen und sanieren kann.“
Montag, 02.08.2021