Die beruflichen Standesorganisationen, vor allem die Kammern, seien jetzt gefordert, Handwerker für die Altersvorsorge zu sensibilisieren. Das sagt eine aktuelle Studie zu dem Thema. Und: Eine attraktive betrieblicher Altersvorsorge ziehe dringend benötigte Fachkräfte an.
„Die Alterssicherung im Handwerk, sowohl der Inhaber als auch der Beschäftigten, stellt schon heute ein erhebliches Problem dar. Eine nicht ausreichende Alterssicherung dürfte in Zukunft noch an Bedeutung gewinnen. Hierfür sprechen die steigende Zahl der Soloselbstständigen und das generell sinkende Rentenniveau.“ So lautet das ernüchternde Fazit einer umfassenden Studie des Instituts für Mittelstand und Handwerk an der Universität Göttingen (ifh) zur Alterssicherung im Handwerk (SanitärJournal berichtete hier und hier). Die Wissenschaftler belassen es nicht bei der Bestandsaufnahme, sie sprechen zudem Handlungsempfehlungen aus. Was ist also zu tun?
Handwerker mit Thema konfrontieren!
Als Ansprechpartner der Handwerksbetriebe seien die Handwerksorganisationen gefordert, in erster Linie die Kammern, aber auch die Kreishandwerkerschaften, Innungen und Fachverbände: Sie müssten jetzt ihre Mitglieder informieren, sensibilisieren und beraten.
Schon beim Informieren aber beginnt das Dilemma. Dazu stellt die Studie fest: „Veranstaltungen und Beratungsangebote mit dem Fokus Altersversorgung werden laut Aussagen von Beratern der Handwerksorganisationen und auch der Deutschen Rentenversicherung (DRV) jedoch nur relativ schlecht angenommen. Die DRV hatte vor einigen Jahren sogar ein breites Informations- und Beratungsangebot installiert, das jedoch in der Zwischenzeit mangels Nachfrage zurückgefahren worden ist!“ Da bliebe nur, die Betriebsinhaber immer wieder mit dem Thema „Altersvorsorge“ zu konfrontieren.
Als ergänzende Unterstützung empfiehlt das ifh den handwerklichen Organisationen:
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Grundlegende Informationen über die Altersvorsorge schon während der Ausbildung.
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Sensibilisierung während der Meisterprüfungslehrgänge und der Ausbildung zum geprüften Betriebswirt nach der Handwerksordnung.
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Angebot von speziellen Informationsveranstaltungen (oft in Kooperation mit Partnerorganisationen).
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Erstellung oder Weitergabe von Informationsblättern und Broschüren.
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Artikel in der Handwerkspresse.
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Ausführliche Informationen zur Altersvorsorge auf den Internetseiten der Kammern.
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Hinweise auf entsprechende Informationen anderer Träger.
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Informationen in Netzwerken, wie Unternehmerfrauen im Handwerk (UFH) oder Handwerksjunioren.
Attraktive betriebliche Altersvorsorge bindet Fachkräfte
Auch sollte verstärkt die Betriebliche Altersvorsorge (BAV) angesprochen werden, die ja im Handwerk, verglichen mit der gesamten Wirtschaft, deutlich zurückliegt – nur 24 Prozent der handwerklich Beschäftigten nutzen derzeit eine BAV. Gerade durch das neue Betriebsrentenstärkungsgesetz (zum 1.Januar 2018) käme der diesbezüglichen Beratung eine besondere Bedeutung zu, so das ifh. Das Angebot einer attraktiven BAV sei auch hilfreich bei der Suche nach so dringend benötigten Fachkräften respektive deren Bindung an das Unternehmen.