Generell ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vermögensbildung. Welche Rolle spielen diese drei Säulen im SHK-Handwerk? Droht auch hier Altersarmut?
„Die Rente ist sicher“ – aber wie hoch? (I)
Generell ruht die Altersvorsorge auf drei Säulen: gesetzliche Rente, betriebliche Rente und private Vermögensbildung. Welche Rolle spielen diese drei Säulen im SHK-Handwerk? Droht auch hier Altersarmut?
Wie zufrieden ist eigentlich der Handwerker mit seinem Einkommen im (Un-)Ruhestand? Schlägt er „die doppelte Zeit mit dem halben Geld“ tot? Zu diesen Fragen bezog Dr. Klaus Müller vom ifh Göttingen auf einer Fachtagung Stellung.
Vornehmlich einem ganz bestimmten Kreis von Handwerkern droht tatsächlich Altersarmut: den Geringverdienern aus den B-Gewerken. Das sind zulassungsfreie Handwerke wie beispielsweise Fliesen- und Estrichleger sowie Raumausstatter. Die unterliegen nämlich seit 2004 nicht mehr der Pflicht zur Vorsorge in der Gesetzlichen Rentenversicherung (GRV). Kollegen in den zulassungspflichtigen A-Gewerken wie Installateure und Heizungsbauer sind hingegen bis zum Austrag aus der Handwerksrolle weiterhin pflichtversichert. Allerdings können sie die Beitragszahlungen nach 18 Jahren einstellen. Tatsächlich zahlt nach dieser Frist nur noch ein Viertel der Handwerker freiwillig in die GRV ein.
Die voraussichtliche Rente aus der GRV reicht keineswegs für große Sprünge: Gerade mal 12,5 Prozent der selbstständigen Handwerker beziehen daraus mehr als tausend Euro monatlich. Die Mehrheit der Kollegen (55 Prozent) muss sich hingegen mit 200 bis 600 Euro begnügen.
Mit der voraussichtlichen Höhe ihrer Altersbezüge ist die Hälfte der befragten Handwerker nicht zufrieden. Bei den jüngeren unter 40 Jahren ist diese Unzufriedenheit noch ausgeprägter. Zudem herrscht eine allgemeine Verunsicherung über die zu erwartende Höhe der Bezüge. Das mag teilweise auch daran liegen, dass nur knappe 40 Prozent schon eine Rentenberatung genutzt haben.
In Sachen Betriebliche Altersversorgung (BAV) hinkt das Handwerk hinterher: Während in der gesamten Wirtschaft 57 Prozent der Beschäftigten eine BAV nutzen, tun das im Handwerk gerade mal 24 Prozent. Eine Ursache sei das geringe Interesse der Beschäftigten selbst, womöglich aufgrund „zu niedriger“ Löhne. Inzwischen bietet mehr als die Hälfte der handwerklichen Betriebe eine BAV an. Die Zahl steigt mit der Betriebsgröße und liegt bei 50 und mehr Beschäftigten inzwischen bei 94 Prozent.
Auch in der politischen Diskussion hat die Alterssicherung für Selbstständige im Handwerk respektive in Kleinen und Mittleren Unternehmen (KMU) derzeit Konjunktur. Aktuelle Fragen drehen sich um Sinn und Gestaltung einer Vorsorgepflicht für Selbstständige oder eine Stärkung der betrieblichen Altersvorsorge in den KMU. Tatschlich erscheint, aus Sicht der Experten, eine Pflichtversicherung für Selbstständige notwendig, wenngleich die Details nicht einfach zu lösen sind. Wie beispielsweise die Freiheit der Wahl zwischen gesetzlicher und privater Vorsorge.
Freitag, 09.02.2018