Legionellen: Sicherheit nur durch fachgerechte Probennahmen

Trinkwasser ist ein verderbliches Lebensmittel.

Doch unzulässige Veränderungen können ohne Hilfsmittel kaum wahrgenommen werden, im Falle von Bakterien sogar gar nicht. Denn sie sind nur wenige tausendstel Millimeter klein. Daher schreibt die Trinkwasserverordnung unter anderem auch mikrobiologische Kontroll­untersuchungen vor. Für die Aussagekraft der Ergebnisse sind insbesondere die fachgerechte Festlegung repräsen­-tativer Probennahmestellen und eine fachgerechte Probennahme notwendig.

Trinkwasserinstallation sollen gemäß Umweltbundesamt beim Parameter Legionella spec. nur dort beprobt werden, wo ein bestimmungsgemäßer Betrieb stattfindet. Dies bedeutet, dass nicht genutzte Bereiche nicht auf Legionellen untersucht werden sollen, es sei denn, im Rahmen einer besonderen Fragestellung außerhalb des Untersuchungsauftrages der Trinkwasserverordnung (TrinkwV), beispielsweise zur Ursachenermittlung bei einer Erkrankung.

Demnach setzt der Gesetzgeber den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Trinkwasserinstallation für den Erhalt der Wassergüte voraus und nicht nur das Regelwerk wie die VDI 6023 Blatt 1 (seit elf Jahren!) und das aktuelle DVGW W 551-4 (März 2024). Dabei gibt es zwei „Haltbarkeitsdaten“ für Trinkwasser, je nach Verwendungszweck: Wenn das Trinkwasser unmittelbar als Lebensmittel oder für dessen Zubereitung genutzt wird, soll es nicht länger als vier Stunden in der Armatur und Installation gestanden haben. Wird es für andere Zwecke wie Händewaschen oder Duschen genutzt, dürfen maximal 72 Stunden ohne Nutzung verstrichen sein. Die vier Stunden gelten dann auch für die Kontrolle von Werkstoffparametern, während die maximal 72 vor allem für mikrobiologische Parameter gelten. Letztere verändern demnach die Wasserbeschaffenheit deutlich langsamer als die chemischen Parameter wie Kupfer, Nickel, Blei, Eisen oder Zink.

Die Stelle der Einhaltung und was soll ermittelt werden?

Die Stelle der Einhaltung der Trinkwasserverordnung ist gemäß § 10 der Auslass der Entnahmestellen. Von dieser Anforderung befreien keine endständigen Spülventile oder aufwändige Rohrleitungsführungen. Denn am Auslass der Entnahmestellen und nicht an den Spülventilen müssen zumeist die Wasserproben entnommen werden – mit einer Ausnahme: nämlich beim Parameter Legionella spec. Bei diesem Parameter ist eine systemische Untersuchung nach DIN EN ISO 19458 Zweck b festgeschrieben. Das bedeutet, dass das später im Labor untersuchte Wasservolumen über Armaturen ohne Strahlregler, Duschschläuche etc. entnommen wird und zwar erst nach einem Liter Ablauf oder direkt über ein Probennahme-Eckventil unter dem Waschtisch. Beides ist möglich, aber lediglich bei Legionellen. Nur bei Untersuchungen auf Legionellen soll der Einfluss der Armatur auf das Proben­nahmeergebnis weitgehend minimiert werden. Denn der Gesetzgeber möchte vorrangig wissen, ob das System der Trinkwasserinstallation warm und kalt in einem so guten technischen Zustand ist, dass es im Hinblick auf Legionellen bei einem bestimmungsgemäßen Betrieb einwandfreies Trinkwasser in der hohen Güte der Wasserversorger liefern kann

Verantwortungsbereich des Betreibers

Der Betreiber hat dafür zu sorgen, dass alle Bereiche der Trinkwasserinstallation in einem technischen Zustand sind, dass sie bei einer regelmäßigen Nutzung einwandfreies Trinkwasser bis an jede Entnahmestelle liefern können. Einen Bestandschutz für veraltete Installationen gibt es nicht, wenn aus Abweichungen eine Gefährdung der menschlichen Gesundheit entstehen könnte. Beispielsweise muss bei einer Großanlage zur Trinkwassererwärmung (Speicher größer 400 Liter und/oder der längste Fließweg zur entferntesten Entnahmestelle hat mehr als 3 Liter Volumen) am Ausgang des Trinkwassererwärmers mindestens eine Temperatur von 60 °C vorliegen.

Noch ist an dieser Stelle kein Maximalwert im Regelwerk festgelegt. Es ist jedoch zum Schutz des Trinkwassers kalt gegen eine übermäßige Erwärmung und zur Minimierung der Energiekosten sinnvoll, keine Temperaturen von mehr als 65 °C einzustellen. Zusätzlich muss an jeder Entnahmestelle nach 3 Liter Ablauf (VDI 6023 Blatt 1, Tab. 1) die Temperatur im Warmwasser mindestens 55 °C betragen. Sie wird in 250 ml bestimmt. Dies ist in der Branche weitgehend bekannt. Analoges gilt für Trinkwasser kalt. Dieses darf im System und an jeder Entnahmestelle nach maximal 3 Liter Ablauf die bekannten 25 °C nicht überschreiten, ebenfalls nach 3 Liter Ablauf und gemessen in einem Volumen von 250 ml (VDI 6023 Blatt1). Die „30-Sek.-Regel“ der DIN 1988-200 sollte aufgrund dieser aktuelleren und viel exakter festgelegten Rahmenbedingungen grundsätzlich nicht mehr angewandt werden. Gibt es Hinweise, dass diese 25 °C im kalten Trinkwasser überschritten werden, ist auch im sog. „Kaltwasser“ eine Untersuchung auf Legionellen verpflichtend (DVGW W 551 (A)).

Keine Untersuchungspflicht, dennoch Risiken

Die LeTriWa-Untersuchung des Robert Koch-Institutes zeigt, dass Erkrankungen und Todesfälle durch Legionellen zu rund 43 Prozent im Zusammenhang mit nicht untersuchungspflichtigen Trinkwasserinstallationen auftraten, also bei Kleinanlagen und vor allem in Anlagen mit dezentraler Trinkwassererwärmung. Hierfür sind zwei wesentliche Ursachen bekannt: erstens eine zu geringe Nutzung (Prof. Hippelein, Kiel), zweitens eine bereits vorhandene Kontamination des kalten Trinkwassers mit Legionellen durch zu hohe Temperaturen von deutlich mehr als 25 °C über einen längeren Zeitraum.

Vor allem unter diesen beiden Bedingungen können sich auch im „Kaltwasser“ oder abgekühlten Warmwasser der dezentralen Trinkwassererwärmer auch die wärmeliebenden Legionellen unzulässig vermehren. Bei der Erwärmung des Kaltwassers werden die Legionellen nicht ausreichend abgetötet, weil dazu die Kontaktzeit im Wärmetauscher nicht ausreicht. Denn selbst bei 70 °C werden dafür mindestens drei Minuten benötigt, bei 60 °C sogar rund 30 Minuten. Vor diesem Hintergrund empfiehlt das RKI im Falle von Erkrankungen, auch nicht untersuchungspflichtige Anlagen zu beproben.

Drei wichtige Kriterien für fachgerechte Probennahmen:

  1. die fachgerechte Auswahl repräsentativer Probennahmen­stellen
  2. die Beprobung über geeignete Einrichtungen
  3. eine Probennahme ausschließlich in genutzten Bereichen der Installation und im „Normalbetrieb“

Es ist eine geflügelte Aussage von Hygienikern, dass die meisten Fehler bei der Probennahme und nicht im Labor gemacht werden. Daher kommt der Auswahl von Probennahmenstellen innerhalb der Trinkwasserinstallation eine ebenso hohe Bedeutung für die Aussagekraft der Ergebnisse zu wie der fachgerechten Vorgehensweise bei der Probennahme.

Wo soll beprobt werden?

Bei einer systemischen Untersuchung auf Legionellen soll gezeigt werden, ob die Trinkwasserinstallation als „System“ einwandfreies Trinkwasser in der hohen Güte der Wasserversorger bis an jede Entnahmestelle liefern könnte. Dabei wird vorausgesetzt, dass der Nutzer für einen regelmäßigen und vollständigen Wasserwechsel sorgt. Vor diesem Hintergrund sollen gemäß DVGW W 551 (A) die zentralen Bereiche der Trinkwasserinstallation im längsten Fließweg beprobt werden (Abb. 1) – und keine ungenutzten Bereiche.

Geeignete Probennahmestellen

Für die Einrichtung geeigneter Probennahmestellen ist gemäß § 41 TrinkwV der Betreiber einer Trinkwasserinstallation verantwortlich. Sinnvollerweise lässt er sich dabei von seinem Fachplaner, Fachhandwerker oder einem Sachverständigen beraten. Wo immer es möglich ist, gilt die Empfehlung, beim Parameter Legionella spec. die Wasserprobe möglichst über spezielle Probennahmeventile zu entnehmen, also insbesondere an den Eckventilen der Waschtische. Denn diese Einrichtungen sind speziell für die fachgerechte Beprobung entwickelt worden und liefern deutlich seltener falsch positive Befunde als eine Untersuchung über die Entnahmestellen (Abb. 2 und 3). Bei Waschtischarmaturen mit Eckventil-Thermostaten (Abb. 4) oder mit integriertem Thermostat (Abb. 5) muss ohnehin über ein vorgelagertes Probennahme-Eckventil beprobt werden, weil sonst immer Mischwasser beprobt würde (s. auch Tab. 1).

Sondermaßnahmen sind unzulässig

Immer wieder werden routinemäßig Wohnungen beprobt, die urlaubs- oder umzugsbedingt nicht genutzt werden – mit hohen Folgekosten. Doch diese Vorgehensweise widerspricht dem Untersuchungsziel der Trinkwasserverordnung, selbst wenn diese Wohnung grundsätzlich als Beprobungsort festgelegt wurde. Dazu führt das Umweltbundesamt aus: „Die Probennahme erfolgt bei bestimmungsgemäßem Betrieb der Trinkwasser-Installation. Eine temporäre Erhöhung der Warmwasserspeichertemperatur, Spülungen oder eine Desinfektion der Trinkwasser-­Installation vor der Probennahme widersprechen vorsätzlich dem Schutzzweck der Untersuchung nach TrinkwV.“ Damit wird deutlich herausgestellt, dass ungenutzte Bereiche einer Installation nicht beprobt werden sollen und alle „Sondermaßnahmen“ verboten sind, die einen Einfluss auf das Untersuchungsergebnis haben, insbesondere solche, die den Befund „schönen“ würden. Im Umkehrschluss heißt das aber auch, dass alle manuellen oder automatisierten Wasserwechsel vor den Probennahmen erlaubt sind, wenn sie beispielsweise immer morgens um 6.00 Uhr vor dem eigentlichen Betrieb stattfinden.

Schutz des Objektes durch klaren Untersuchungsauftrag

Der Auftraggeber bestimmt und verantwortet, an welchen Stellen die fachgerechten und damit repräsentativen Untersuchungen auf Legionellen erfolgen. Daher kommt dem Untersuchungsauftrag an das Labor eine hohe Bedeutung zu. Es ist empfehlenswert, schon bei der Festlegung der Probennahmestellen einen zeitweiligen Leerstand einer Wohnung zu berücksichtigen und Ausweich-Probennahmestellen zu benennen. Im Untersuchungsauftrag wird dies dann eindeutig vermerkt, so dass eine Beprobung von temporär ungenutzten Entnahmestellen mit teuren Folgekosten vermieden wird.

Fazit

In Trinkwasserinstallationen müssen geeignete und repräsentative Probennahmestellen vorhanden sein. Dafür ist der Betreiber verantwortlich. Sinnvollerweise lässt er sich dabei vom Fachplaner, Fachhandwerker oder einem Sachverständigen beraten. Die Untersuchung auf Legionellen sollte möglichst immer über spezielle Probennahmeventile erfolgen, die insbesondere an den Eckventilen von Waschtischen zu platzieren sind. Sie verringern die Wahrscheinlichkeit für falsch positive Legionellen-Befunde und liefern belastbare Untersuchungsergebnisse für die systemische Untersuchung einer Trinkwasserinstallation gemäß Trinkwasserverordnung. Empfehlenswert ist ebenfalls ein klarer Untersuchungsauftrag an das Labor, in dem steht, dass keine zeitweilig ungenutzten Entnahmestellen/Räume beprobt werden dürfen, sondern in diesen Fällen immer sinnvollerweise die vorsorglich festgelegten „Ausweichstellen“.

Mittwoch, 04.09.2024