Sichere Versorgung mit Trinkwasser muss absolut vorrangig sein und ist auf kommunaler Ebene bestens aufgehoben, betonen Fachverbände.
Bund präsentiert „Nationale Wasserstrategie“
Sichere Versorgung mit Trinkwasser muss absolut vorrangig sein und ist auf kommunaler Ebene bestens aufgehoben, betonen Fachverbände.
Es sei künftig nicht selbstverständlich, dass es in Deutschland überall Wasser im Überfluss gäbe, warnte Bundesumweltministerin Svenja Schulze anlässlich der Vorstellung der "Nationalen Wassestrategie" aus ihrem Ministerium. Und: Beim Wasser gäbe es kein Mengen-, sondern ein Verteilungsproblem. Bei Knappheit könne es künftig hierarchische Bevorzugungen beim Wasserzugang geben. Ist das nur politischer Aktionismus oder steckt da mehr dahinter?
Tatsächlich, es gibt erste Indizien für anstehende Verteilungskonflikte: So hat Elon Musk noch immer keine Genehmigung für seine schon halb fertig gebaute Gigafactory im brandenburgischen Grünheide – weil lokale Wasserversorger und Umweltverbände einen eklatanten Wassermangel durch die Tesla-Fabrik befürchten, auf Kosten der Trinkwasserversorgung.
Im Hitzesommer 2019 verweigerte ein bayrischer Landrat einem lokalen Mineralwasserunternehmen den Zugriff auf zusätzliche 300.000 Kubikmeter Wasser. Begründung: Die öffentliche Wasserversorgung habe Vorrang vor privatwirtschaftlichen Interessen.
Und der Chemie-Riese BASF konnte wegen des hitzebedingten Niedrigwassers auf dem Rhein im Sommer 2018 über Wochen nicht mit Rohstoffen beliefert werden. Die Folge: ein zwanzigprozentiges Minus in dreistelliger Millionenhöhe.
Der Frage, wie Wasser in knappen Zeiten verteilt und wer dabei vorrangig versorgt wird, müssen sich Politik und Wasserwirtschaft also durchaus stellen. Daher kommentiert Karsten Specht, Vizepräsident des Verbandes kommunaler Unternehmen (VKU) die Initiative aus dem Bundesumweltministerium: „Wasser ist endlich wieder ein Thema – gut so. Klimawandel, demografische Entwicklungen, wachsende Nutzungskonkurrenzen um das kühle Nass, Spurenstoffe: Die Wasserwirtschaft steht vor zahlreichen Herausforderungen.“
Eines sollte aber auch klar sein, betont Specht: „Die Wasserversorgung ist auf Ebene der Kommunen sehr gut aufgehoben. Hier kann am besten entschieden werden, wie Wasserversorgung und Abwasserentsorgung aussehen muss, um den Bedürfnissen der Bürgerinnen und Bürger und der örtlichen Wirtschaft zu entsprechen. (…) Einheitliche Vorgaben aus Berlin sind dazu nicht nötig.“
Gemeinsam schlugen die Verbände DVGW, BDEW und VKU jetzt Maßnahmen zur Sicherung der Wasserversorgung vor. Die wichtigsten sind:
Der Vorrang der öffentlichen Trinkwasserversorgung gegenüber konkurrierenden Nutzungsansprüchen muss weiter untermauert werden.
Das Vorsorge- und Verursacherprinzip muss stärker verankert werden, damit schädliche Einträge (Nitrat, Medikamente) gar nicht erst ins Wasser gelangen.
Wasserrechte sollen flexibel und ausreichend vergeben werden. Insbesondere sei eine zeitnahe Aufstockung bei den Jahresentnahmemengen um einen Klimawandelzuschlag von 10 bis 20 Prozent notwendig.
Erforderlich sei zudem eine staatliche Unterstützung für Investitionen in die wasserwirtschaftliche Infrastruktur, wo dies durch den Gebührenzahler alleine nicht zu tragen ist.
Forschung müsse stärker auf das Thema Klimawandel-Resilienz ausgerichtet werden.
Zu dem Thema berichtete das SanitärJournal auch hier und hier.
Mittwoch, 21.07.2021