Keine generelle Prüfpflicht mehr für private Abwasserleitungen

Dichtheitsprüfungen nur von Sachkundigen

Neue Abwasser-Verordnung in NRW macht Dichtheitsprüfungen nicht überflüssig! Schwere Zeiten für Kanal-Haie!

In Nordrhein-Westfalen (NRW) ist die turnusmäßige Dichtheitsprüfung für Abwasser-Hausanschlüsse abgeschafft. Am 18. August 2020 trat die überarbeitete Fassung der Selbstüberwachungsverordnung Abwasser (SüwVO Abw.) in Kraft. „Ziel ist es, dass die Hauseigentümer mit der geänderten Verordnung wieder eine gesicherte Rechtslage haben. Mit der Neuregelung entfällt zwar die turnusmäßige Dichtheitsprüfung, aber begründete Verdachtsfälle verlangen auch weiterhin sofortiges Handeln. Wo Kanäle beschädigt sind, müssen sie saniert werden“, sagt dazu NRW-Umweltministerin Ursula Heinen-Esser. Dichtheits- und Funktionsprüfungen an Abwasserleitungen sind also auch weiterhin notwendig – aber eben nur unter bestimmten Bedingungen. Denn: Aufgrund des bundesweit geltenden Wasserhaushaltsgesetzes sind Eigentümer nach wie vor für den Zustand ihrer Abwasserleitungen verantwortlich.

Sachkundige Prüfer weiter gefragt

Das Unternehmen PENTAIR Jung Pumpen listet auf, in welchen Fällen gemäß SüwVO Abw. noch geprüft werden muss:

Deshalb bleiben die Anforderungen an die sachkundigen Prüfer unverändert bestehen, so das Unternehmen. Und bietet, angepasst an die neuen Entwicklungen, Basis- und Fortbildungsseminare zur Sachkunde in der Dichtheitsprüfung an. Mehr dazu unter jung-pumpen-forum.de.

Wichtig: Von den zuständigen kommunalen Behörden werden Dichtheitsprüfungen weiterhin nur anerkannt, wenn sie von einem Sachkundigen durchgeführt wurde.

Die Abschaffung der turnusmäßigen Dichtheitsprüfung soll auch den gefürchteten „Kanal-Haien“ das sprichwörtliche (Ab-)Wasser abgraben. Darunter versteht man unseriöse Unternehmen, die mit Täuschungen und Druck zu einem Rohrsanierungsauftrag drängen. Zu ihren gängigen Maschen gehört ein Angebot für eine Kamera-Untersuchung des Abwassersystems für unter 100 Euro. Dabei liege ein realistischer Preis für diesen Dienst weit höher: bei 300 bis 600 Euro, wie die Verbraucherzentrale NRW informiert. Ein „günstiges“ Angebot unter 100 Euro könne für gewöhnlich nicht den Bestimmungen entsprechen…

Mittwoch, 16.09.2020