Auch und vor allem jetzt, wo die kalte Jahreszeit bevorsteht, kann sich eine energetische Sanierung lohnen, und zwar in jeder Hinsicht!
Bis zu 40.000 Euro Steuervorteil möglich
Auch und vor allem jetzt, wo die kalte Jahreszeit bevorsteht, kann sich eine energetische Sanierung lohnen, und zwar in jeder Hinsicht!
Denn eine Modernisierung des Eigenheims erhöht die Wohnqualität, dient zugleich dem Werterhalt des Objekts, spart Energiekosten und schützt obendrein noch die Umwelt. Und dank der staatlichen Förderung kann ein deutlicher Teil der Kosten bei der Steuererklärung zurückgeholt werden.
Grundsätzlich gilt: 20 Prozent der gesamten Arbeits- und Materialkosten aller Maßnahmen, die der energetischen Sanierung einer selbstgenutzten, eigenen Wohnimmobilie dienen, können von der Einkommensteuerschuld abgezogen werden. Verteilt über einen Zeitraum von drei Jahren. Allerdings gibt es hier eine Obergrenze von 200.000 Euro. Also werden maximal 40.000 Euro vom Staat erstattet. Die Kosten für die Planung und Begleitung entsprechender Maßnahmen durch einen Fachmann können sogar zu 50 Prozent berücksichtigt werden.
Doch was genau fällt unter eine energetische Sanierung? Unter die Förderung fallen Maßnahmen wie zum Beispiel die Wärmedämmung von Wänden, Dächern oder Geschossdecken, der Austausch von Fenstern oder Außentüren, der Einbau einer Lüftungsanlage, die Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage oder auch der Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung etwa zur Trinkwarmwasserbereitung.
Um in den Genuss der Förderung zu kommen, ist kein Antrag erforderlich. Laut LBS wird die steuerliche Förderung mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht, erstmalig für das Steuerjahr 2020 im Jahr 2021. Die Maßnahmen müssen aber durch eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebs oder eines Energieberaters bestätigt werden.
Bei Handwerkerleistungen, die nicht der energetischen Gebäudesanierung dienen, sind nach wie vor 20 Prozent der Arbeitskosten steuerlich absetzbar. Das gilt für Arbeitskosten von bis zu 6.000 Euro pro Jahr. Maximal gibt es hierfür also 1.200 Euro bei der Steuererklärung zurück, weiß die Landesbausparkasse. (Quelle: LBS)
Freitag, 28.08.2020