Ob nach der Schullaufbahn eine akademische Ausbildung eingeschlagen oder eine Ausbildung begonnen wird – eins haben beide Schulabgänger gemeinsam:
Viel Lob für Berufsbildungsmodernisierungsgesetz
Ob nach der Schullaufbahn eine akademische Ausbildung eingeschlagen oder eine Ausbildung begonnen wird – eins haben beide Schulabgänger gemeinsam:
Irgendwo müssen sie wohnen. Während sich Studierende meist in einem Studentenwohnheim einquartieren, haben Auszubildende insbesondere in Ballungsräumen häufig Probleme, eine bezahlbare Unterkunft zu finden. Damit soll jetzt Schluss sein, verlangt der Westdeutsche Handwerkskammertag und fordert die nordrhein-westfälische Landesregierung zur Förderung neuer Wohnunterkünfte für Auszubildende auf. Dadurch solle eine Ungleichbehandlung der Lehrlinge im Vergleich zu Studierenden beendet werden. Das Land bezuschusse Studentenwohnheime mit etwa 95 Millionen Euro jährlich. Ein vergleichbares Angebot für Auszubildende fehle hingegen. Nach Ansicht der Handwerkskammer sei dies aber längst überfällig, um die politisch propagierte Gleichwertigkeit von akademischer und beruflicher Bildung herzustellen.
„Da Auszubildende genauso wie Studierende keine Wohnmöglichkeiten insbesondere in den Ballungsräumen finden, müssen bezahlbare Wohnheimplätze geschaffen werden. Während Wohnen in den Städten immer teurer wird, bleiben Ausbildungsplätze zunehmend unbesetzt", ist sich der Hauptgeschäftsführer des Westdeutschen Handwerkskammertags, Matthias Heidmeier, sicher.
Die rund 190.000 Handwerksbetriebe in NRW beschäftigen nach eigenen Angaben derzeit knapp 80.000 Auszubildende. In den vergangenen Jahren sei es immer schwieriger geworden, offene Lehrstellen mit geeigneten Jugendlichen zu besetzen. Viele Meister seien deshalb dazu übergegangen, Nachwuchs weit über die eigenen Stadtgrenzen hinaus zu suchen. Dass Lehrlinge mittlerweile etliche Kilometer zum Ausbildungsplatz pendeln müssen, sei längst keine Seltenheit mehr, heißt es in einem Positionspapier, das die Spitzenvertreter des Westdeutschen Handwerks einstimmig beschlossen haben.
Des Weiteren begrüßt das Handwerk in NRW das Berufsbildungsmodernisierungsgesetz. Demnach ergänzen zukünftig die Abschlussbezeichnungen „Bachelor Professional" und „Master Professional" unter anderem den Meistertitel und den Abschluss Betriebswirt. „Die Entscheidung ist ein wichtiges Signal für die Gleichwertigkeit der beruflichen und akademischen Bildung in Deutschland“, so Heidmeier.
Mit dem nun auch vom Bundesrat verabschiedeten Berufsbildungsmodernisierungsgesetz werden neue Fortbildungsabschlussbezeichnungen für die Höhere Berufsbildung ab dem Jahr 2020 eingeführt.
Mittwoch, 11.12.2019