Für jede Flüssigkeitskategorie die richtige Absicherung nach DIN EN 1717

Die Ergebnisse einer von Resideo in Auftrag gegebenen Forsa-Umfrage zeigen:

Die Bundesbürger vertrauen mehrheitlich (76 Prozent) auf die Qualität des Trinkwassers in ihrem Haushalt. Doch sie sehen auch potentielle Ver­unreinigungsquellen – besonders durch Regenwasser. Damit Nicht-Trinkwasser von der Trinkwasserinstallation im Gebäude ferngehalten wird und dort zu keiner Gesundheitsgefährdung führt, muss die Trinkwasser­installation ordnungsgemäß abgesichert werden.

Die Absicherung gegen rückfließende, rücksaugende, rückdrückende und rückwachsende Beeinträchtigungen oder Gefährdungen ist deshalb ein wesentlicher Aspekt zur Sicherstellung der Trinkwasserhygiene. Natürlich macht es einen Unterschied, ob Stagnationswasser, Wasser mit Frostschutz oder sogar mit mikrobiellen Erregern ins Trinkwasser gelangen kann – je nach Flüssigkeit ist eine andere Absicherung erforderlich. Für die Trinkwasserinstallation und deren Betrieb sind die Vorgaben aus der DIN EN 1717 und der nationalen Ergänzungsnorm DIN 1988-100 entscheidend.

Für Resideo hat das Meinungsforschungsinstitut Forsa 1.004 Bundesbürger ab 18 Jahren unter anderem dazu befragt, welche Flüssigkeiten ihrer Meinung nach unter gewissen Umständen ins Trinkwasser gelangen und dieses somit verunreinigen können. Über die Hälfte der Befragten (61 Prozent) sehen dabei Regenwasser als Verunreinigungsquelle. Ein kleinerer Teil der befragten Personen glaubt, dass Industrieabwasser (32 Prozent), Haushaltsabwasser (27 Prozent), Wasser aus Hochdruckreinigern oder Waschanlagen (20 Prozent), Wasser aus Viehtränken (17 Prozent) oder Heizungswasser (10 Prozent) ins Trinkwasser gelangen können.

Tatsächlich ist es möglich, dass Flüssigkeiten bei fehlender Absicherung an Übergangspunkten in die Trinkwasserinstallation rückfließen oder rückdrücken – etwa bei Regenwassernutzungsanlagen oder bei der Heizungsbefüllung. Entsprechend dem Präventionsgedanken des Infektionsschutzgesetzes im Sinne des § 4 Satz 1 der Trinkwasserverordnung (TrinkwV) darf eine Schädigung der menschlichen Gesundheit, auch wenn es noch so unwahrscheinlich ist, nicht zu besorgen sein.

Diesem Besorgnisgrundsatz folgend sind alle Anschlüsse an die Trinkwasserinstallation auf eine mögliche Gefährdung hin zu bewerten. Dies gilt planerisch für neu zu errichtende genauso wie für bestehende Trinkwasserinstallationen. Werden hier wasserführende Teile angeschlossen, in denen sich Wasser befindet, das nicht für den menschlichen Gebrauch bestimmt ist, muss deshalb laut §17 (2) der TrinkwV eine den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechende Sicherungseinrichtung eingesetzt werden. Die europäische Norm DIN EN 1717 weist hier den Weg – in Deutschland ergänzt durch die nationale Norm DIN 1988-100.

Die fünf Flüssigkeitskategorien: vom „Wasser für den menschlichen Gebrauch“ bis zur Gesundheits­gefährdung

Die DIN EN 1717 beinhaltet die europaweit geltenden Grundlagen und teilt Flüssigkeiten entsprechend ihrem Risikopotential in fünf Kategorien ein:

Kategorie 1 erfasst unser zu schützendes Trinkwasser. Es ist definiert als „Wasser für den menschlichen Gebrauch, das direkt aus der Trinkwasser-Installation entnommen wird“.

Kategorie 2 beinhaltet Flüssigkeiten, die für den menschlichen Gebrauch geeignet sind und keine Gefährdung der Gesundheit darstellen. Von diesen Flüssigkeiten würde nur in einer sehr hohen – im Grunde nicht vorstellbaren – Menge eine Gefährdung ausgehen. Sie können in Geschmack, Geruch, Farbe oder Temperatur Veränderungen aufweisen. Hierzu gehört bspw. erwärmtes Trinkwasser, Kaffee oder auch demineralisiertes Wasser.

Ab Kategorie 3 besteht eine mögliche Gesundheitsgefährdung. Sie geht aus von einem oder mehreren weniger giftigen Stoffen, die sich in der Flüssigkeit befinden. Hierzu zählt bspw. Heizungswasser (ohne Inhibitoren).

Eine akute Gesundheitsgefährdung besteht bei Flüssigkeiten der Kategorie 4. In diesen finden sich mehrere giftige oder besonders giftige Stoffe, radioaktive oder mutagene – also Erbgut verändernde – Substanzen. Auch wenn Krebs erzeugende (kanzerogene) bzw. fördernde Substanzen in einer Flüssigkeit enthalten sind, fallen sie in diese Kategorie. Hierzu gehören bspw. Heizungswasser (mit Inhibitoren) oder Flüssigkeiten in Dosieranlagen industrieller Wasch- und Spülmaschinen sowie Chemielabore, zum Beispiel in Apotheken.

Flüssigkeiten der Kategorie 5 sind durch Kontamination mit mikrobiellen oder viralen Krankheitserregern besonders gesundheitsgefährdend. Beispiele sind Löschwasser, Schwimmbeckenwasser, Entnahmestellen medizinischer Einrichtungen sowie Grauwasser. Zudem kann es zu einer Gefährdung durch einen landwirtschaftlichen Betrieb – bspw. aus Viehtränken – oder aus gewerblichen und industriellen Bereichen kommen. Ebenso Regenwasser, das viele Teilnehmer der Forsa-Umfrage als mögliche Verunreinigungsquelle erkennen, gehört in die Kategorie 5.

Für jede Flüssigkeitskategorie die richtige Absicherung

Grundsätzlich gilt: Sicherungsarmaturen müssen gut zugänglich sein und vor Frost und hohen Temperaturen geschützt werden. Abhängig von der Bauart, zum Beispiel bei Bauteilen, die zur Atmosphäre öffnen, muss bei der Montage gegebenenfalls auf eine überflutungssichere oder gut belüftete Umgebung geachtet werden.

Für die Auswahl der richtigen Sicherungsarmatur beinhaltet die DIN EN 1717 eine Schutzmatrix mit 23 Typen von Sicherungseinrichtungen in mehreren Gruppen. Nicht jedes dieser Bauteile kommt in Deutschland zur Anwendung. Darüber hinaus bietet die DIN 1988-100 Orientierungshilfe und zeigt in einer Anwendungstabelle passende Sicherungseinrichtungen für die jeweilige Flüssigkeitskategorie (Abb. 2). Im Anhang A der DIN 1988-100 findet sich außerdem die Tabelle B.1 mit 65 Anwendungsbei­spielen.

Kategorie 1: Hier ist keine Absicherung notwendig, da von Trinkwasser keine Gefahr ausgeht. TrinkwV § 4 (1): „Trinkwasser muss so beschaffen sein, dass durch seinen Genuss oder Gebrauch eine Schädigung der menschlichen Gesundheit insbesondere durch Krankheitserreger nicht zu besorgen ist.“

Kategorie 2: Ab Flüssigkeitskategorie 2 muss eine Sicherungseinrichtung installiert werden: Die Mindestanforderung ist ein kontrollierbarer Rückflussverhinderer Typ EA (Abb. 5), was eine in die Armatur integrierte Prüfvorrichtung voraussetzt.

Kategorien 3 und 4: Hier handelt es sich in beiden Fällen um Flüssigkeiten, die die Gesundheit gefährden – durch die Anwesenheit von Giftstoffen oder Chemikalien. Nachströmendes Trinkwasser kann die Gefährdung verdünnen. Als Absicherung erfordern Flüssigkeiten der Kategorie 3 bspw. einen Systemtrenner Typ CA (nicht kontrollierbare Trennung).

Die Kategorie 4 ist im Vergleich gefährlicher, denn die Substanzen können radioaktiv, mutagen oder kanzerogen sein. Deshalb ist eine höherwertige Absicherung nötig: Es kommen eben- so Systemtrenner zum Einsatz. Sie müssen jedoch bautech- nisch zusätzliche Anforderungen erfüllen. So ist beim Systemtrenner eine kontrollierbare Mitteldruckzone für mehr Sicherheit vorgeschrieben. Die Entnahmevorrichtung muss also mindestens mit einem Systemtrenner Typ BA abgesichert werden (Abb. 4).

Kategorie 5: Flüssigkeiten der Kategorie 5 stellen durch die Kontamination mit Krankheitserregern eine erhebliche Gesundheitsgefährdung dar. Die Erreger der Kategorie 5 können sich unbegrenzt vermehren, nachströmendes Wasser verdünnt die Gefahr hier nicht. Zur Absicherung ist mindestens ein freier Auslauf Typ AB erforderlich. Unter freiem Auslauf versteht man eine Sicherungsarmatur, bei der zwischen Austrittsöffnung Zulauf und dem maximalen Betriebswasserspiegel des versorgten Behälters mindestens ein Abstand des dreifachen Durchmessers der Zulaufleitung herrscht. Nach DIN EN 1717 sind verschiedene Arten des freien Auslaufs möglich. Der Typ AB ist ein freier Auslauf mit nicht kreisförmigem Überlauf. Kompakt vorgefertigte Varianten dieser Absicherung sind bspw. die Braukmann CBU Sicherheitstrennstationen von Resideo (Abb. 7).

Unterflurberegnungsanlagen: Absicherung durch

Systemtrenner nicht ausreichend

Immer wieder tritt die Frage nach der Absicherung von Beregnungsanlagen Unterflur auf. Damit sind selbsterrichtete genauso wie aufwendig geplante und installierte Beregnungs- und Bewässerungsanlagen mit versenkbaren Regnern auf Grundstücken von Einfamilienhäusern und im gewerblichen Einsatz gemeint, wie zum Beispiel in Gärtnereien. Hier scheint der Begriff der Beregnungsanlage Unterflur nicht eindeutig bei allen Marktbeteiligten das gleiche Verständnis zu erlangen. Immer, wenn die Beregnungsanlage mit dem Leitungssystem und den jeweiligen Auslässen den Boden berührt, besteht die Möglichkeit des Kontaktes mit Mikrobiologie. Eindeutiger wird es, wenn wir uns gelochte Schläuche vorstellen, die auf den Garten­boden verlegt und etwas mit Erde abgedeckt werden. Es sollte sich von selbst verstehen, dass eine mikrobiologische Gefährdung nicht mit einem Systemtrenner BA, wie es häufig vorkommt, abgesichert werden kann. Hier muss, um eine Gefährdung des Trinkwassers auszuschließen, eine Sicherheitstrennstation eingesetzt werden.

Fazit

Unser Trinkwasser ist ein wertvolles Gut und kann nicht ersetzt werden. Die richtige Absicherung ist deshalb sehr wichtig, um die Trinkwasserqualität zu erhalten. Ignoranz und Unwissenheit über die hohen gesetzlichen und normativen Anforderungen an die Hygiene und den Schutz von Trinkwasser müssen der Vergangenheit angehören. Doch auch die hygienischen Anforderungen an die eingesetzten Materialien sind von großer Bedeutung.

Deshalb ist nicht nur die richtige Auswahl der Sicherungsarmatur wichtig, sondern auch ihre regelmäßige Instandhaltung nach DIN EN 805 Teil 5 und VDI 3810 Blatt 2/VDI 6023 Blatt 3. Die DIN EN 1717 und die DIN 1988-100 dienen hier als Wegweiser, um das Trinkwasser vor Verunreinigungen zu schützen.


Donnerstag, 23.03.2023