Entwurf der Trinkwasserverordnung setzt EU-Richtlinie in nationales Recht um.
Auf Wasserversorger kommt einiges zu
Entwurf der Trinkwasserverordnung setzt EU-Richtlinie in nationales Recht um.
73 Paragrafen – statt „nur“ 25 –, das ist wohl die deutlichste Veränderung im Entwurf der neuen Trinkwasserverordnung (TrinkwV). Diese Paragrafen-Vermehrung um das Dreifache ist einer umfassenden Neustrukturierung geschuldet. Damit wird die europäische Trinkwasser-Richtlinie in nationales Recht umgesetzt. Der Referentenentwurf zur Novellierung wurde Ende Juli vom Bundesgesundheitsministerium veröffentlicht und den Ländern, Gremien und Verbänden zur Kommentierung zugesandt. Das IWW Zentrum Wasser beteiligt sich an der Optimierung des Entwurfs. Hier einige der wichtigen Neuerungen laut IWW:
Künftig wird es eine bundesweite Risikoabschätzung der Trinkwasserinstallationen geben müssen.
Auf die Wasserversorger kommen zusätzliche Informationspflichten gegenüber Verbrauchern zu, beispielsweise zu Preisen, Wasserverlustraten oder zum Thema Wassersparen.
Der bisher nur optionale Riskomanagementansatz gem. §14 (2a) TrinkwV wird verbindlich und teilweise erweitert.
Die neue TrinkwV verpflichtet die Betreiber zu Risikomanagement und Bewertung von Wasserversorgungsanlagen.
Für bestimmte Stoffe und Verbindungen im Trinkwasser werden neue beziehungsweise strengere Parameter festgelegt.
Auch der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) begrüßt das Erscheinen des Referentenentwurfs und die Möglichkeit zur Stellungnahme, so die Themenverantwortliche Dr. Karin Gerhardy. Allerdings: „Angesichts der Urlaubszeit ist die Frist bis zum 19. August herausfordernd“, so Gerhardy. Am 16. Dezember soll die neue TrinkwV im Bundesrat verabschiedet werden.
Montag, 22.08.2022