Was von Experten befürchtet, scheint in Baden-Württemberg einzutreten: Vermehrte Fälle von Legionellose nach Ende des Corona-Lockdowns.
Im Fokus: Trinkwasserinstallationen in Hotels und Sportstätten
Was von Experten befürchtet, scheint in Baden-Württemberg einzutreten: Vermehrte Fälle von Legionellose nach Ende des Corona-Lockdowns.
Corona-bedingt waren oder sind derzeit Hotels, Ferienwohnungen, Sportanlagen und Fitness-Studios, aber auch Büro- und Industriegebäude länger als (saisonal) üblich geschlossen. Das sind ideale Zeiten für Legionellen: Durch die Stilllegung kann die Temperatur des Trinkwassers in den Installationen auf Legionellen-freundliche 20 bis 50 °C steigen respektive sinken. Gelangen diese sich dann stark vermehrenden Bakterien nach Wiederinbetriebnahme in das Duschwasser, können sie über Aerosole bei den Duschenden die gefürchtete Legionellose auslösen, eine mitunter sogar tödlich endende, schwere Lungenentzündung.
Aktuelle Infektionszahlen aus Baden-Württemberg scheinen diese Befürchtung zu bestätigen. Zwischen erstem Juni und 6. August des Jahres registrierte das dortige Landesgesundheitsamt 97 Legionellose-Fälle. Das ist die höchste Zahl an Erkrankungen seit 20 Jahren. Von den Erkrankten starben sieben. Die Ursache ist unklar, die Fälle sind breit verteilt über 31 der 44 Stadt- und Landkreise des Bundeslandes. Es gibt also keinen punktuellen Infektionsherd wie beispielsweise einen Kühlturm. Daher scheint ein Zusammenhang mit dem Ende des Corona-Lockdowns durchaus plausibel, wie Experten vermuten.
Die verantwortlichen Betreiber der Trinkwasser-Installationen und das SHK-Handwerk sind jetzt gefordert, vor der Wiederinbetriebnahme zumindest eine gründliche Spülung der Anlagen vorzunehmen. Das Robert-Koch-Institut (RKI) weist auf die entsprechenden Regelungen hin: „Die Maßnahmen vor Wiederinbetriebnahme einer Trinkwasseranlage sind in den bekannten Technischen Regelwerken beschrieben – unter anderem in den Richtlinien DIN EN 806-5 und VDI 6023 sowie den Arbeitsblättern W 551 und W 557 des DVGW.“
Werden längere Stagnationszeiten in der Trinkwasser-Installation nicht durch regelmäßigen Wasseraustausch (Spülungen) verhindert, liegt eine Betriebsunterbrechung vor. Das erfordert weitere Maßnahmen, wie der DVGW informiert: „Wird das Trinkwasser an die Öffentlichkeit abgegeben, wie beispielsweise in Hotels, Kindergärten, Sportstätten, muss die Wiederinbetriebnahme vier Wochen im Voraus bei dem zuständigen Gesundheitsamt angezeigt werden (§ 13 Anzeigepflichten TrinkwV).“ Darüber hinaus empfiehlt der DVGW bei Inbetriebnahme nach einer Betriebsunterbrechung eine mikrobiologische Untersuchung des Trinkwassers. Mit dem Gesundheitsamt ist dann abzuklären, ob und welche Parameter zu untersuchen sind.
Mittwoch, 25.08.2021