Die Überarbeitung der Norm war aufgrund
von Anfragen, Fehlerbehebungen
sowie nicht eindeutigen Formulierungen
und neuen Entwicklungen in der Entwässerungstechnik
erforderlich. Gegenüber
DIN 1986-100, Ausgabe Mai 2008, wurden
folgende gravierende Änderungen
vorgenommen:
a) Die Änderungen DIN 1986-100 / A1,
Ausgabe Juli 2014, und DIN 1986-100 /
A2, Ausgabe Dezember 2014, wurden
in diese konsolidierte Fassung der
Norm eingearbeitet und die Norm
redaktionell überarbeitet.
b) Die Änderung DIN 1986-100 / A2,
Ausgabe Dezember 2014 – Ausnahmeregelung
nach Abschnitt 5.3.1 für
die Entwässerung von Auffangflächen
von Kühlaggregaten von Kälteanlagen
nach § 19 (4) AwSV – wurde in den
normativen Anhang C übernommen.
c) Es wurden folgende wesentliche
Änderungen beziehungsweise
Gliederungen vorgenommen:
• 5.10 (Balkone und Loggien): Das
generelle Verbot für den Anschluss
von Abläufen zur Entwässerung von Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen
von Dachentwässerungen
wurde aufgehoben, und der
Anschluss unter bestimmten Voraussetzungen
zugelassen;
• 6.2.1 (Fremdeinspülung): Der Anschluss
von gegenüberliegenden
Anschlussleitungen für fäkalfreies und
fäkalhaltiges Schmutzwasser auf
gleicher Rohrsohle an einen Doppelabzweig
wird zugelassen;
• 6.5.1 (Lüftung der Entwässerungsanlage,
Allgemeines): Bei der Mündung
der Lüftungsleitung über Dach dürfen
keine Abdeckungen mehr eingesetzt
werden;
• in 14.2 (Regenwasseranlagen) und
14.9 (Überflutungs- und Überlastungsnachweise)
wurden die
Anforderungen an die Planung und
Berechnung entsprechend der
Grundstücksgrößen bzw. Fließzeiten
bis 15 Minuten verständlicher neu
gefasst;
• Tabelle 9 (Abflussbeiwerte) ist vollständig
überarbeitet.
d) Die Anforderungen der europäischen
Entwässerungsnormen
DIN EN 12056-1 bis 12056-3 und
teilweise DIN EN 12056-4 sowie
DIN EN 752 wurden berücksichtigt.
e) Die in Anhang A genannten Regenreihen
in Deutschland wurden an
die neuen „Starkniederschlagshöhen
für Deutschland“, erschienen mit
KOSTRA-DWD-2010, angepasst.
Anwendungsbereiche
Die DIN EN 12056 gilt nur für „Entwässerungsanlagen
innerhalb von Gebäuden“.
Der Anwendungsbereich der DIN EN 752
„Entwässerungssysteme außerhalb von
Gebäuden“ erstreckt sich auf die Grundstücksentwässerung
und die öffentliche
Kanalisation bis zum Klärwerk.
Die in Deutschland maßgebende Norm DIN 1986-100 gilt nach wie vor für die
Gebäude- und Grundstücksentwässerung,
d.h. bis zur Grundstücksgrenze.
Für den öffentlichen Bereich gilt die
DIN EN 752.
Baurechtlich bildet die Grundstücksgrenze
in Deutschland die Grenze zwischen
der Bauordnung und dem öffentlichen
Bereich.
Balkone und Loggien in Abschnitt 5.10
Das generelle Verbot für den Anschluss
von Abläufen zur Entwässerung von
Balkonen und Loggien an Regenwasserfallleitungen
von Dachentwässerungen
wurde aufgehoben.
Wenn Balkone und Loggien keine geschlossene
Brüstung haben, kann auf getrennte
Fallleitungen für die Dach- und
Balkonentwässerung verzichtet werden.
Hierbei müssen mindestens 50 Prozent
der Brüstung als freier Ablauf zur Verfügung
stehen, damit das Wasser im Überflutungsfall
ungehindert abfließen kann.
Abläufe von Balkonen und Loggien im
Erdgeschoss sollten aus Sicherheitsgründen
getrennt an die Regenwassergrundleitung
angeschlossen werden.
Abläufe von Terrassen sollten wegen
Überflutungsgefahr möglichst erst nach
einem Entspannungspunkt (Hofablauf
oder Schacht mit offenem Durchfluss
und Lüftungsöffnungen) an die weiterführende
Regenwassergrundleitung angeschlossen
werden.
Fremdeinspülung nach Abschnitt 6.2.1
Aufgrund von abwassertechnischen Versuchen
wurde der Anwendungsbereich
von Doppelabzweigen 87º bis 88,5º in
Schmutzwasserfallleitungen erweitert.
Hiernach darf der Anschluss von gegenüberliegenden
Anschlussleitungen für
fäkalfreies und fäkalhaltiges Schmutzwasser
auf gleicher Rohrsohle und bei
jeweils gleicher Nennweite der Anschlussleitungen
über Doppelabzweig
mit Innenradius oder 45º Einlaufwinkel
erfolgen. Durch diese Erweiterung des
Anwendungsbereiches von Doppelabzweigen
in Schmutzwasserfallleitungen
besteht nun die Möglichkeit, gegenüberliegende
Anschlussleitungen für fäkalfreies
und fäkalhaltiges Schmutzwasser
ohne komplizierte Leitungsführung an
eine Fallleitung anzuschließen.
„Endrohre von Lüftungsleitungen über
Dach sind nach oben offen mindestens
mit dem Querschnitt der Lüftungsleitung
auszuführen. Abdeckungen dürfen nicht
eingesetzt werden“.
Abdeckungen und Hauben behindern
die Be- und Entlüftung von Entwässerungsanlagen
in sehr starkem Maße. Wie
von zahlreichen Praktikern in den letzten
Jahren gefordert, wurde diese klare Anweisung
aus der alten DIN 1986, Teil 1
wieder aufgenommen.
Bemessung von Schmutzwasseranlagen nach Abschnitt 14.1
Aufgrund häufiger Anfragen wurde im
Abschnitt 14.1.2 folgender Zusatz eingebracht:
„Ist der Wert des berechneten Schmutzwasserabflusses Q!SUB(ww)SUB! bzw. des
berechneten Gesamtschmutzwasserabflusses
Q!SUB(tot)SUB! geringer als der Anschlusswert
DU des größten angeschlossenen
Entwässerungsgegenstandes, so gilt der
Wert des größten angeschlossenen Entwässerungsgegenstandes
DU“.
Dazu ein Anwendungsbeispiel: An eine
Schmutzwasserleitung eines Wohnhauses
sollen folgende Entwässerungsgegenstände
angeschlossen werden (Tabelle 1):
Gegeben:
Summe der Anschlusswerte Σ DU = 9,7 l/s
Abflusskennzahl K = 0,5 (Wohnhaus)
Lösung:
Schmutzwasserabfluss Q!SUB(ww)SUB! =
K ∙ (Σ DU) =0,5 = 0,5 ∙ 9,7 0,5 = 1,56 l/s
Ergebnis:
Da der errechnete Schmutzwasserabfluss
Q!SUB(ww)SUB! mit 1,56 l/s kleiner ist als der größte
Einzelanschluss mit 2,0 l/s (WC mit 6,0 Liter
Spülkasten), muss die Bemessung der
Schmutzwasserleitung mit einem Schmutzwasserabfluss
von 2,0 l/s durchgeführt
werden.
Regenwasserabfluss nach Abschnitt 14.2.1
In der Vergangenheit war es bei großen
privaten Grundstücken mit eigener Infrastruktur
nicht immer klar, ob die Bemessung
nach DIN 1986-100 oder nach den
Regelwerken der DWA (Deutsche Vereinigung
für Wasserwirtschaft, Abwasser
und Abfall e.V.) erfolgen sollte. Im Abschnitt
14.2.1 wird jetzt eine klare Abgrenzung
vorgenommen. Die Bemessungsregeln
nach DIN 1986-100 sind für
Grundstücke bis zu einer befestigten Fläche
bis etwa 60 ha (AE,b) oder Fließzeiten
bis zum Anschlusspunkt an ein Gewässer
oder den öffentlichen Anschlusskanal bis
etwa 15 Minuten anzuwenden. Die Berechnung
von A!SUB(u)SUB! muss mit dem Spitzenabflussbeiwert
C!SUB(s)SUB! nach Tabelle 9 durchgeführt
werden.
Abflussbeiwerte nach Abschnitt 14.2.3
Bei den bisher in der DIN 1986-100 benannten
Abflussbeiwerten C handelte es
sich um Spitzenabflussbeiwerte, die zukünftig
auch als solche mit C!SUB(S)SUB! bezeichnet
werden. Der Spitzenabflussbeiwert C!SUB(S)SUB!
wird zur Bemessung der Regenentwässerungsanlagen
innerhalb von Gebäuden
und der Grundleitungen benötigt.
Zusätzlich wurde zur Berechnung von
Regenrückhalträumen (V!SUB(RRR)SUB!) nach Gleichung
22 der neuen Norm noch ein mittlerer
Abflussbeiwert C!SUB(m)SUB! eingeführt. Dies
war in Abstimmung mit der DWA erforderlich,
da die Gleichung 22 aus dem
DWA-Regelwerk A 117 stammt und hier
der mittlere Abflussbeiwert C!SUB(m)SUB! verwendet
wird. In der Tabelle 9 der DIN 1986-
100 sind die Abflussbeiwerte für C!SUB(S)SUB! und
C!SUB(m)SUB! angegeben.
Regenwasserabfluss über Notentwässerung nach Abschnitt 14.2.6
Zum besseren Verständnis bei der Ermittlung der Überflutungshöhen
von Notentwässerungen enthält die
neue Norm jetzt zwei Darstellungen. Eine Darstellung
zur Ermittlung der Überflutungshöhen für Notentwässerungen
bei geschlossener Attika über Notabläufe
(25a) und eine zweite Darstellung für Notentwässerungen
mit Öffnungen in der Attika (25b).
Rechteckige Notüberläufe nach Abschnitt 14.5.2
Im Abschnitt 14.5.2 befanden sich im Diagramm zur
Bemessung von rechteckigen Notüberläufen falsche
Angaben. Das Diagramm (Bild 39) zur „Bemessung des
Abflussvermögens von frei angeströmten rechteckigen
Überläufen“ wurde komplett überarbeitet.
Überflutungs- und Überlastungsnachweise nach Abschnitt 14.9
Im Abschnitt 14.9.2 der DIN 1986-100 wird unmissverständlich
gefordert, dass die hydraulisch mit Teilfüllung
bemessenen Regenwasserleitungen der Grundstücksentwässerungsanlage
nicht für die Speicherung der
Rückhaltevolumen aus der Überflutungsprüfung bzw.
der Berechnung des Regenrückhalteraumes (VRRR) in
Ansatz gebracht werden dürfen. Diese möglichen Speichervolumen
in den teilgefüllten Leitungen sollen als
stille Reserve zur Verfügung stehen.
Bei kleinen Grundstücken bis 800 m2 abflusswirksamer
Fläche muss auch bei Verwendung von Versickerungsanlagen
kein Überflutungsnachweis durchgeführt
werden, sofern die Versickerungsanlage nach DWA-A
138 mit T=5a und dem entsprechenden Berechnungsregen
nach KOSTRA-DWD-2010 bemessen ist. Vorausgesetzt
wird hierbei, dass auf Grund der Geländebeschaffenheit
und architektonischer Gebäudeplanung
kein Wasser bei Überstau der Anlage in das eigene
Gebäude oder Nachbargebäude eindringen kann und
behördlich keine anderen Regelungen bestehen.
Regenspenden in Deutschland im Anhang A
Die im Anhang A der DIN 1986-100 genannten Regenreihen
in Deutschland wurden an die „Starkniederschlagshöhen
für Deutschland“, entsprechend KOSTRADWD-
2010, angepasst. Die bisher in der Tabelle A.1
aufgeführten Städte wurden um die Städte Solingen und Wuppertal ergänzt.
Hinweis: Die Jährlichkeit des Berechnungsregens für die Entwässerung
von Dachflächen muss unverändert mindestens einmal
in 5 Jahren (T=5a) betragen.
Ausnahmeregelung nach Abschnitt 5.3.1 im Anhang C
Im Gegensatz zum Abschnitt 6.4 der Euronorm DIN EN 12056-
3, Ausgabe Januar
2001, darf in Deutschland grundsätzlich
kein Regenwasser in Schmutzwasserfallleitungen eingeleitet
werden. Dies gilt gemäß Abschnitt 5.3.1 der neuen DIN 1986-
100 nicht für die Entwässerung von Auffangflächen von im
Freien aufgestellten Kühlaggregaten von Kälteanlagen nach
§ 19 (4) AwSV (Verordnung über Anlagen zum Umgang mit
wassergefährdenden Stoffen) mit einem maximalen Regenwasserabfluss
≤1,0 l/s über Dachabläufe mit DN 50 an eine
Schmutzwasserfallleitung ≥DN 100. Die entsprechenden Anforderungen
für die Planung und Ausführung gemäß der Ausnahmeregelung
sind im Anhang C der Norm enthalten.