Erstens kommt es anders, und zweitens als man denkt. Im Laufe des Lebens ereignen sich immer wieder unvorhersehbare Dinge, wie etwa der Tod eines Angehörigen, aber auch schöne Momente wie beispielsweise die Geburt des Kindes, die das Seelenleben ganz schön durcheinander wirbeln können. Nur schwer kann die Konzentration in diesen Fällen behalten und die arbeitsvertraglich geschuldete Leistung in entsprechender Qualität erbracht werden. Insbesondere im Handwerk, wo Präzision gefragt ist. Nicht ohne Grund gibt es im Arbeitsrecht daher den vergüteten Sonderurlaub.
Ganz gleich welches Gewerk - liegen anerkannte Gründe vor, kann beim Arbeitgeber Sonderurlaub beantragt werden. Dabei ist der Arbeitnehmer nicht auf die Gutmütigkeit seines Chefs angewiesen, sondern kann sich auf das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), insbesondere den § 616 berufen. Hier steht geschrieben:
„Der zur Dienstleistung Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht dadurch verlustig, dass er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Dienstleistung verhindert wird. […]“
Welche Umstände genau einen Sonderurlaub rechtfertigen, ist im Gesetzestext nicht weiter ausgeführt. Daher orientieren sich die meisten Arbeitgeber an den im Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst (TVöD) genannten Anlässen, die da wären: Die Geburt des eigenen Kindes (1 Tag), der Tod des Ehepartners beziehungsweise eingetragenen Lebenspartners (2 Tage), der aus betrieblichen Gründen erforderlicher Umzug in eine andere Stadt (1 Tag), das 25-jährige und 40-jährige Arbeitsjubiläum (1 Tag), die schwere Erkrankung eines im Haushalt lebenden Angehörigen (1 Tag/Jahr), die schwere Erkrankung eines Kindes, welches das 12. Lebensjahr noch nicht vollendet hat (bis zu 4 Tage/Jahr) sowie eine zwingende ärztliche Behandlung, die nicht außerhalb der vereinbarten Arbeitszeiten erfolgen kann. In der Regel halten sich Arbeitgeber nicht allzu streng an diese Vorgaben und gewähren ebenfalls einen Tag Sonderurlaub bei der eigenen Hochzeit oder etwa bei der Trauung von engen Verwandten.
RIP
Ein Sterbefall ist in der Regel nur dann relevant, wenn ein nahes Familienmitglied verstirbt, also jemand mit dem eine Verwandtschaft 1. Grades bestand. Folglich gibt es Sonderurlaub beim Todesfall vom Vater, der Mutter, des Ehepartners oder des eigenen Kindes. Wie lange ein Arbeitnehmer zusätzlichen Urlaub bei einem Todesfall bekommt, ist in den meisten Fällen davon abhängig, wie lange er bereits im Betrieb arbeitet und wie verständnisvoll der Arbeitgeber ist.
Just married
Die Entscheidung, den Bund fürs Leben einzugehen, zelebrieren viele Paare ganz ausgiebig und planen schon weit im Voraus den perfekten Tag. Der Gesetzgeber kommt den Arbeitnehmern bei diesem besonderen Lebensereignis entgegen und zwingt sie nicht, einen Tag des regulären Urlaubs zu opfern. In diesem Fall erhalten die Heiratswilligen gesetzlich geregelten Sonderurlaub. Er beträgt in der Regel nur einen Tag. Aber nicht nur für die eigene Hochzeit gibt es arbeitsfrei, auch bei Feierlichkeiten und Jubiläen der Eltern kann der Chef um Sonderurlaub gebeten werden. Die Silberhochzeit (25. Hochzeitstag) ist einer dieser Anlässe, genau wie die goldene Hochzeit (50. Hochzeitstag).