Die gute Nachricht gleich vorweg: die Sächsische Aufbaubank (SAB) fördert Wohngesellschaften und Bauherren jetzt bei der Realisierung barrierefreier Wohnungen! Ob schwellenloser Duschbereich oder mehr Bewegungsfläche - wer seine Wohnung im Allgemeinen oder sein Badezimmer im Besonderen gemäß DIN 18040 Teil 2 barrierefrei baut oder umbaut, kann sich ein sattes Fördergeld sichern.
Die Auswirkungen des demografischen Wandels werden immer spürbarer, und parallel zum Anstieg der älteren Generation nehmen auch die Handicaps beziehungsweise die Anzahl pflegebedürftiger Personen zu. Ergo: Es werden immer mehr barrierefreie Wohnungen benötigt. Hinzu kommt, dass auch die Komfortansprüche gestiegen sind. Nicht nur mobil eingeschränkte Menschen wissen Schwellenfreiheit zu schätzen!
Wer also auf Barrierefreiheit setzt, wird auf Basis der Pflegereform 2016/2017 mit maximal 4.000 Euro gefördert. Und wer auf Barrierefreiheit setzt UND Sachse ist, kann nun zusätzlich durch eine attraktive Förderung der Sächsischen Aufbaubank (SAB) profitieren. Mit dem „Landesprogramm Wohnraumanpassung“ unterstützt der Freistaat bei der Finanzierung von baulichen Maßnahmen, um die Nutzung für mobilitätseingeschränkte Bewohner zu verbessern. Immer vorausgesetzt, die Maßnahmen entsprechen der DIN18040, Teil 2.
Nur 1/6 der Bäder sind barrierefrei
Das größte Optimierungspotenzial in punkto barrierefreier Umbau liegt zweifelsohne beim Badezimmer. Es bietet zahlreiche Möglichkeiten, um vom Unfallort Nummer eins in eine Komfortzone für gehandicapte Menschen verwandelt zu werden. Bislang – so jedenfalls der ZVSHK – sind lediglich 1/6 aller Bäder in Deutschland barrierefrei ausgestattet. Eine zentrale Rolle beim Umbau des Bades spielt vor allem der Duschbereich, aber auch ein unterfahrbarer Waschtisch oder ein höhenverstellbares WC gehören zu den Maßnahmen.
Die Höhe der Zuwendung beträgt laut Förderrichtlinie der SAB „80 Prozent der unmittelbar für die förderfähigen Maßnahmen entstandenen Ausgaben einschließlich der Baunebenkosten…“, maximal jedoch 8.000 Euro. Für die Schaffung von barrierefreiem Wohnraum für Rollstuhlfahrer gemäß DIN 18040-2 mit dem Kennzeichen „R“ gibt die SAB sogar bis zu 20.000 Euro.
Um die Förderzusage im Freistaat Sachsen zu erhalten, haben Bauherren und Wohnbauträger jedoch einige Voraussetzungen zu beachten. Hierzu gehört beispielsweise die Größe der Mietwohnung. Bei einem Single-Haushalt sind das maximal 60 Quadratmeter, im Zwei-Personen-Haushalt maximal 80 Quadratmeter und für jede weitere Person, die im Haushalt lebt, kommen noch einmal 15 Quadratmeter dazu. Ähnlich sieht die Situation bei Eigentumswohnungen aus. Hier gelten 60 (1 Person), 90 (2 Personen) und 20 Quadratmeter für jede weitere im Haushalt lebende Person.
Außerdem ist zu beachten, dass eine Förderung seitens der sächsischen SAB nur bei noch nicht begonnenem Vorhaben erfolgt, und zudem auch nur dann, „wenn der Zuwendungsempfänger oder ein in seinem Haushalt lebender Angehöriger voraussichtlich dauerhaft in der Mobilität innerhalb des Wohnraums eingeschränkt ist“.