Eine bodengleiche oder bodenebene Dusche zählt zu den wichtigsten Aspekten der barrierefreien Dusche. Bodengleiche Duschen bieten Menschen mit Bewegungseinschränkungen größtmögliche Bewegungsfreiheit, die aber zunehmend auch von komfortinteressierten Menschen gewünscht wird.
Eine bodengleiche Dusche ist aber noch nicht automatisch eine barrierefreie Dusche. Für eine barrierefreie Dusche müssen die Forderungen der DIN-Norm 18040-2 eingehalten werden. So ist darin bspw. festgelegt, dass die Abmessungen der Länge und Breite für die barrierefreie Dusche jeweils mindestens 1,20 m und bei Eignung für Rollstuhlfahrer je 1,50 m haben müssen. Unter anderem ist der Duschzugang geregelt, indem er die maximale Tiefe der Duschwanne auf 2 cm begrenzt, so dass die Dusche mit dem Rollstuhl oder Rollator befahrbar ist. Sitze und Haltegriffe müssen montierbar sein und eine leicht bedienbare oder berührungslose Armatur ist gefordert.
Quelle: Laasch, Thomas u. Laasch, Erhard, Wiesbaden (2013, 13. Auflage), Haustechnik, Grundlagen, Planung, Ausführung, Springer Vieweg Verlag