Barrierefrei Wohnen – günstig finanziert

So üppig wie heute flossen die Fördermittel für barrierefreies Wohnen noch nie. Die staatliche KfW gewährt ein zinsgünstiges Darlehen von bis zu 50.000 Euro für alle Maßnahmen, mit der Haus- und Wohnungsbesitzer ihr Zuhause bis ins hohe Alter alltagstauglich und barrierefrei gestalten. Auf die Fördertöpfe des Programms 159 können Modernisierer zugreifen, die beispielsweise Grundrissänderungen vornehmen oder Schwellen beseitigen für das barrierefreie Bad.

Ohne Altersgrenze

Die Darlehensvergabe ist nicht an Altersgrenzen gebunden, so dass von dem Programm alle Altersgruppen profitieren: Es ermöglicht älteren Menschen einen möglichst langen Verbleib in der gewohnten Umgebung, kommt behinderten oder in ihrer Mobilität eingeschränkten Menschen oder aber genauso Familien mit Kindern zugute. Allein deswegen macht eine bar­rierefreie Planung auch für Familien frühzeitig Sinn. Das Darlehen von der KfW hat eine maximale Zinsbindung von zehn Jahren. Nach dessen Ablauf wird der Zins an die dann marktüblichen Konditionen angepasst. Übrigens: Neuerdings können mit dem Programm „Altersgerecht umbauen“ sogar Baumaßnahmen finanziert werden, die dem Einbruchschutz dienen.

Barrierefreie Bäder mit allem Komfort

Attraktive, komfortable und barrierefreie Bäder liegen immer mehr im Trend. Kein Wunder also, dass laut der Gesellschaft für Konsumforschung (GfK) bis dato knapp 12 Millionen Hausbesitzer in Deutschland konkrete Modernisierungsmaßnahmen durchführen wollen. Mit 37,8 Prozent der geplanten Bauvorhaben liegt dabei der Bad- und Sanitärfaktor unangefochten an der Spitze. „Das Bad ist sozusagen die Keimzelle des barrierefreien Bauens“, so Martina Koepp, Geschäftsführerin der GGT Deutsche Gesellschaft für Geronto­technik in Iserlohn.

Elementarer Bestandteil eines barrierefreien Bade­zimmers ohne störende Hindernisse ist die bodengleiche Dusche. Die DIN Norm 18040 für Barrierefreies Bauen gibt klare Richtlinien für den Bau einer solchen Dusche vor. So müssen die Mindestmaße 120 x 120 cm betragen, bei einer Nutzung mit dem Rollstuhl 150 x 150 cm. Ein integrierter Bodenablauf sowie ein rutschsicherer Bodenbelag sind ebenfalls unabdingbar.

Freitag, 01.04.2016