Auch ohne Ü-Zeichen: sicheres Bauen

Herausforderung für die Baubranche

An europäisch harmonisierte Bauprodukte werden keine zusätzlichen nationalen Anforderungen mehr gestellt – die gleichzeitige Kennzeichnung mit CE- und Ü-Zeichen gibt es nicht mehr. Kammern und Verbände erarbeiten ein System, mit dem die Eignung des Produkts für die Anforderungen des Bauwerks sichergestellt werden.

Zum Hintergrund: In Deutschland herrschte lange die eigentlich paradoxe Situation, dass mit dem CE-Zeichen versehene Bauprodukte zwar verkauft, aber nicht verwendet werden durften. Dafür bedurfte es des Übereinstimmungszeichens, gemeinhin als Ü-Zeichen bekannt. So war das zumindest bis Herbst 2016. Seitdem ist das Zeichen verboten, gemäß eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus 2014. Daraus ergaben sich Änderungen der Landesbauordnungen und die neue Musterverwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MVV-TB), veröffentlicht Ende August 2017. Danach dürfen an europäisch harmonisierte, CE-gekennzeichnete Bauprodukte keine weiteren nationalen Anforderungen gestellt werden, nur an das Bauwerk selbst.

So ist sicheres Bauen in Deutschland jetzt aber trotzdem weiterhin möglich: Die beiden Bundeskammern der Architekten und der Ingenieure präsentieren gemeinsam mit zahlreichen Verbänden der Baubranche ein „System zur Ausschreibung und Bestellung von Bauprodukten“. Das, so teilen die Kammern mit, erlaube bis zur vollständigen Harmonisierung der europäischen Normen nichts weniger als die Einhaltung und den Nachweis bauordnungsrechtlicher Anforderungen an ein Bauwerk.

Rechtliche Sicherheit für Bauprodukte

Mit dem jetzt von den Kammern und Verbänden gemeinsam entwickelten System können „alle Anforderungen an Bauprodukte privatrechtlich vereinbart werden“, wie es in der gemeinsamen Erklärung heißt. Grundlage dafür ist der Abschnitt D3 der MVV-TB.

Zentrales Element des Systems „sind Anforderungsdokumente, mit denen bereits in der Ausschreibung bzw. Beschaffung für das jeweilige harmonisierte Bauprodukt die Merkmale festgelegt werden, die entsprechend dem Verwendungszweck zur Erfüllung der Bauwerksanforderungen beitragen. Das jeweilige Anforderungsdokument wird Grundlage von Verträgen sowie der Bestell‐ und Lieferunterlagen von Leistungen zur Bauausführung.“

Die Dokumente werden von Fachausschüssen erarbeitet, unter branchenweiter Beteiligung von Bauherren, Planern, Herstellern, Ingenieuren etc. Per Einspruchsphase wird die breite Öffentlichkeit mit einbezogen. Am Ende des Prozesses steht die Abstimmung der Anforderungsdokumente mit den Bauaufsichten der (Bundes-)Länder. Sie stehen auf dieser Plattform kostenlos zur Verfügung: www.abid-bau.de

Mittwoch, 13.12.2017