300.000 Unfälle wegen nicht pflegegerechter Badezimmer! Stürze, Prellungen und „Rücken“ gefährden die Gesundheit ambulanter Pflegekräfte am Arbeitsplatz Bad. Eine aktuelle Studie des Sanitärhandwerks in Kooperation mit Pflegeverbänden formuliert Anforderungen an das Bad als Ort ambulanter Pflege.
Rund zwei Millionen Pflegebedürftige werden in Deutschland nicht stationär in Heimen, sondern in ihrem vertrauten Zuhause versorgt, mit steigender Tendenz. Das rückt das Badezimmer als zentralen Ort ambulanter Pflege in den Fokus. „Wir wollten wissen, welche baulichen Lösungen aus Sicht des Pflegepersonals und pflegender Angehöriger notwendig sind, um Badezimmer zu einem angemessenen Ort für die Pflegearbeit zu machen.“ So beschreibt der Hauptgeschäftsführer des Zentralverbandes Sanitär Heizung Klima (ZVSHK), Helmut Bramann, die Zielsetzung der Studie „Pflegebad 2030“, deren Ergebnisse jetzt vorgestellt wurden.
Vorsicht: „Vermintes“ Gelände
Die größte Gefahr, die von unzureichend ausgestatteten Bäder ausgeht, ist der Unfall: So haben 15 Prozent der Pflegebedürftigen situationsbedingt schon gravierende Unfälle bei der Pflege im Bad erlitten. In Zahlen sind das 300.000 Unfälle! Ebenso hat fast jede fünfte Pflegekraft schon ernsthafte Verletzungen bei der Arbeit in nicht dafür ausgestatten Bädern erlitten. In erster Linie sind das Rückenbeschwerden, Stürze, Prellungen und Zerrungen sowie Erkältungen.
Aus den empirisch ermittelten Belastungs- und Gefahrenfaktoren haben die Verfasser der Studie Gestaltungsleitlinien für ein pflegeangepasstes Bad entwickelt, betont der ZVSHK. Wichtig sei vor allem die ergonomische Gestaltung des Arbeitsplatzes Pflegebad inklusive Bewegungsfreiheit, die adäquate Unterbringung der Arbeitsutensilien und die entsprechende Anpassung von Temperatur, Belüftung und Beleuchtung.
Zu beachtende räumliche Faktoren für das pflegeangepasste Bad sind:
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Grundrisse: Bewegungsfreiheit rund um Waschbecken, Toilette, Dusche.
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Zugang ins Bad: Ausreichende Türbreite, keine Stufen oder Schwellen.
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Fußboden: Notwendig sind rutschfeste Bodenbeläge
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Ablagen: Benötigt werden ausreichende Ablagen, die platzsparend untergebracht sind.
Anpassung der DIN 18040-2 erforderlich
Aufgrund der Studie sieht der ZVSHK die Politik gefordert. Als Gestaltungsregel für pflegegerechte Badezimmer sei die **DIN 18040-2 „Barrierefreies Planen und Bauen“**zwar notwendig, im Licht dieser neuesten Erkenntnisse aber nicht mehr hinreichend. Da sie die Grundlage für Planungen, Ausschreibungen und Verträge bilde, müsse die DIN 18040-2 in Kooperation mit Pflegeverbänden und Berufsgenossenschaften in Richtung Pflegegerechtigkeit angepasst werden. Erforderlich seien bauliche Lösungen auf engstem Raum, die es sowohl pflegenden Angehörigen als auch ambulanten Pflegern erleichtern, Menschen zuhause in ihrem Bad zu versorgen.
Hier geht es zur Kurzfassung der Pflegestudie.