Nicht jeder europäische SHK-Fachmann nutzt Apps im beruflichen Alltag, obwohl die meisten über entsprechende Smartphones oder Tablets verfügen. Am häufigsten werden Apps der Hersteller zur produktbezogenen technischen Information angewandt.
Europäische SHK-Kollegen nutzen Apps höchst unterschiedlich
Nicht jeder europäische SHK-Fachmann nutzt Apps im beruflichen Alltag, obwohl die meisten über entsprechende Smartphones oder Tablets verfügen. Am häufigsten werden Apps der Hersteller zur produktbezogenen technischen Information angewandt.
Die niederländischen SHK-Kollegen liegen mal wieder deutlich vorne, wenn es um die praktische Anwendung neuer Technologien geht. Nahezu zwei Drittel nutzen regelmäßig Smartphone- oder Tablet-basierte Anwendungen, kurz Apps, im handwerklichen Alltag. Aber auch die britischen und deutschen SHK-Fachleute sind mit 55 Prozent noch gut im paneuropäischen Tech-Rennen, wie das Unternehmen USP Marketing Consultancy per Interviews in sechs Ländern herausgefunden hat.
Weit abgeschlagen finden sich die französischen SHK-Handwerker – nicht mal jeder fünfte nutzt Apps für die Arbeit… Das mag einen bestimmten Grund haben: Während in den meisten europäischen Ländern 80 bis 90 Prozent der Handwerker über ein App-fähiges Smartphone oder Tablet verfügen, gilt das nur für 55 Prozent der französischen Installateure.
Ungeachtet der europaweit hohen Verbreitung von Smartphones und Tablets unter den SHK-Handwerkern sei bemerkenswert, dass ganz offensichtlich lange nicht jeder Nutzer diese für professionelle Zwecke anwende, so USP.
In allen Ländern - außer in Polen - werden Apps in erster Linie für technische Information zu bestimmten Produkten angewandt. Zudem nutzen die Kollegen Apps für kaufmännische Kalkulationen, logistische Nachfragen, Produkt-Beratung, Umgang mit Fehlfunktionen und Problemlösungen. Nach den Apps der Hersteller sind die der jeweiligen Großhändler unter den SHK-Handwerkern recht beliebt und verbreitet. Hauptsächlich in den Niederlanden und in Deutschland sind viele Kollegen zu beruflichen Zwecken zudem bei Whatsapp unterwegs. Und das, obwohl die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) hier doch eigentlich enge Grenzen setzt…
Mittwoch, 17.04.2019