Ab dem 1.Januar 2021 ist die Veröffentlichungen von Radonvorsorgegebieten in der BRD vorgeschrieben.
FHRK e.V. veröffentlicht Videovorträge zum Thema „Radonsicheres Bauen“
Ab dem 1.Januar 2021 ist die Veröffentlichungen von Radonvorsorgegebieten in der BRD vorgeschrieben.
Damit wird der Schutz vor diesem radioaktiven Edelgas, bei Aufenthaltsräumen sowohl im Neubau als auch im Altbau, gesetzliche Pflicht. Der Fachverband Hauseinführungen für Rohre und Kabel FHRK e.V. veröffentlichte im April 2021 eine Serie von Videovorträgen zum Thema „Radonsicheres Bauen“. Unter anderem weisen die Referenten bei Arbeitsplätzen auf die Pflicht zur Nachprüfung hin. Gas- und wasserdichte Gebäudeabdichtungen erhöhen deutlich den Schutz vor Radon.
Dabei ist die Ausführung dieser Detailpunkte besonders wichtig, denn zu undichten Durchdringungen drängt das Gas wie Wasser, das zu einem Loch in einem defekten Damm strömt. Ein wichtiger Teil dieser Abdichtungsmaßnahmen sind auf Gas- und Wasserdichtheit geprüfte Hauseinführungssysteme. Untersuchungen an mit mehr als 1000 Bq hochbelasteten Bestandsgebäuden zeigen, dass es bereits genügte, alte fehlerhafte Hauseinführungen für Abwasser, Frischwasser, Gas, Strom usw. zu sanieren, um unter den zulässigen Referenzwert von 300 Bq/m³ zu kommen.
Folgende Vorträge sind auf der Homepage und auf www.youtube.de veröffentlicht:
Horst Scheuring: Übersicht zur Fachtagung
Dipl.-Ing. Karin Leicht: Warum ist das Thema Radon für die Baubranche so wichtig?
Dipl.-Ing. Gerhard Klingelhöfer: Teil 1: Gesetz und Regelwerke zum Radonschutz, Teil 2: DIN/TS 18117 (Entwurf) Bauliche und lüftungstechnische Maßnahmen zum Radonschutz, Teil 3: Feuchteschutzmaßnahmen schützen auch vor Radongas, Teil 4: Abdichtungsfehler aus der Baupraxis, Fazit für Fachplaner
Dipl.-Ing. Thomas Wagner: Projekt dichte Bodenplatte: Geschützt vor Radon
Richard Zinken: Radonsicherung durch mechanische Radonabsaugung
Weiterführende Informationen: https://fhrk.de/radon-gefahr-aus-dem-untergrund/fachtagung-radon/
Samstag, 22.05.2021