Private Mieter und Eigentümer können ab sofort wieder Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen beantragen.
SHK-Handwerker aufgepasst!
Private Mieter und Eigentümer können ab sofort wieder Zuschüsse für barrierefreie Maßnahmen beantragen.
Endlich fließen wieder Fördergelder für den barrierefreien Umbau von Wohnraum, laut Bundesministerium für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen (BMWSB). Seit dem 13. Juli kann das Programm 455 B der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) wieder beantragt werden – von privaten Mietern und Eigentümern. Förderfähig sind Investitionskosten bis zu 25.000 Euro (vorher 50.000 Euro). Der Zuschusssatz beträgt für Einzelmaßnahmen zehn Prozent, maximal also 2.500 Euro. Die Mindestsumme für eine Maßnahme liegt bei 2.000 Euro. Das Wichtigste laut KfW: Der Zuschuss ist
unabhängig von Alter und Einkommen,
für alle, die Barrieren in ihrer Wohnung reduzieren und mehr Wohnkomfort schaffen wollen und
auch für den Kauf von umgebautem Wohnraum.
Wichtig: Ein Antrag ist nur möglich, solange die Fördermittel nicht aufgebraucht sind. Kleiner Hinweis: 2022 war der Fördertopf schon Anfang August leer. Für dieses Jahr stehen 75 Millionen Euro bereit. In 2024 sollen laut BMWSB sogar 150 Millionen in den Fördertopf fließen.
Förderfähige Maßnahmen sind:
Badumbau sowie Maßnahmen an Sanitärräumen
Wege zu Gebäuden und Maßnahmen im Wohnumfeld
Eingangsbereich und Wohnungszugang
Überwindung von Treppen und Stufen
Raumaufteilung und Schwellenabbau
Orientierung, Kommunikation und Unterstützung im Alltag
Gemeinschaftsräume, Mehrgenerationenwohnen
Umbau zum „Standard Altersgerechtes Haus".
Für den „Standard Altersgerechtes Haus“ liegt der Satz bei 12,5 Prozent der förderfähigen Maßnahmen bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit. Das wären dann maximal 6.250 Euro. Mehr Info zum Zuschuss 455 B hier, der Antrag kann hier gestellt werden.
Das Förderprogramm 455 B läuft in dieser Form seit 2014. Seither wurden 296.000 Anträge mit 617,8 Millionen Euro bezuschusst. Im Schnitt macht das 2.087 Euro pro Antrag.
Dienstag, 18.07.2023