Der Ablauf der Prüfung
Wichtig: Solche sicherheitsrelevanten Aufgaben dürfen nur durch fachkundige Personen erfolgen. Es besteht Dokumentationspflicht.
Dokumentationspflicht
Damit alle diese Maßnahmen korrekt durchgeführt werden können, müssen sämtliche für die Installation relevanten Angaben jederzeit verfügbar sein, wie etwa das Übergabeprotokoll, Berechnungen und Pläne. Das gilt auch für Herstellerunterlagen, die für Instandhaltungen immer aufbewahrt und angewendet werden sollten. Wichtig für den durchführenden Installateur und Betreiber: Zu jeder Maßnahme gehört ein Protokoll. Nur wer dieses ordentlich führt und verwahrt, kann sicher nachweisen, seiner Pflicht nachgekommen zu sein. Das kann entscheidend sein, wenn trotz aller Umsicht Trinkwasserverunreinigungen oder andere Probleme auftreten. Wenn sich im Rahmen der Maßnahmen ein konkreter Handlungsbedarf ergibt, also Instandsetzungen oder Verbesserungen erforderlich sind, um den ordnungsgemäßen Betrieb auch in Zukunft sicherzustellen, kann auf die Dokumentation und deren Erkenntnisse zurückgegriffen werden. Die Instandhaltungsplanung ist im Anschluss zu validieren, also anzupassen.
Resümee
Jede unzureichende oder nicht ordnungsgemäße Instandhaltung der Trinkwasser-Installation kann eine Beeinträchtigung der Wasserbeschaffenheit und damit eine Gefährdung der Verbraucher hervorrufen. Grundsätzlich besteht die Pflicht zur Instandhaltung von Trinkwasser-Installationen immer – und nicht erst dann, wenn mit Verschleißerscheinungen zu rechnen ist. Deshalb ist jede Trinkwasser-Installation fristgerecht instand zu halten – genau wie die dort eingebauten und angeschlossenen Apparate und Armaturen. Nur so können Schäden frühzeitig erkannt und rechtzeitig geeignete Maßnahmen eingeleitet werden. Nicht zu verachten ist natürlich auch der gesicherte Werterhalt der Gebäudetechnik.
Hohe Anforderungen an den Gesundheitsschutz
Infektionsschutzgesetz
Zweck des Gesetzes ist es, übertragbare Krankheiten beim Menschen vorzubeugen, Infektionen frühzeitig zu erkennen und ihre Weiterverbreitung zu verhindern.
Trinkwasserverordnung - § 1
Zweck der Verordnung ist es, die menschliche Gesundheit vor den nachteiligen Einflüssen zu schützen, die sich aus der Verunreinigung von für den menschlichen Gebrauch bestimmtem Wasser ergeben. Dazu muss die Genusstauglichkeit und Reinheit nach Maßgabe der folgenden Vorschriften gewährleistet werden.
Wer steht in der Pflicht?
Betreiber, Unternehmer, Anschlussnehmer, sonstige Inhaber usw. von Wasserversorgungsanlagen.
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
Im § 823 Schadensersatzpflicht heißt es: Wer vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines anderen widerrechtlich verletzt, ist dem anderen zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet.
Was sagt der Gesetzgeber?
Betreiber, Unternehmen, Anschlussnehmer usw. müssen ihren Pflichten nachkommen. Ordnungswidrig im Sinne des § 73 Absatz 1a Nummer 24 des Infektionsschutzgesetzes handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig entgegen § 17 TrinkwV Absatz 1 eine Anlage nicht richtig plant, nicht richtig baut oder nicht richtig betreibt.