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Beschaffenheit der Streckenisolierung aus Mineralwollrohrschalen, bezogen auf das Fabrikat „Rockwool 800“;
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Material und Stärke der Decke beziehungsweise Öffnung, in die diese Rohrabschottung eingebaut werden darf, hier: feuerbeständige Decke aus Beton bzw. Stahlbeton oder Porenbeton, Bauteildicke ≥ 150 mm;
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maximale Fugenbreite, die in der Deckenöffnung verfüllt werden darf, hier 170 mm;
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Mindestabstand zu anderen Abschottungen oder Öffnungen, hier ≥ 0 mm (gemäß Viega Abschottungssystem nach abP P-2400/003/15-MPA BS);
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Mindestabstand zwischen Rohrabschottungen der gleichen Bauart, hier ebenfalls ≥ 0 mm;
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zugelassene Rohrleitungen für diese Bauart der Rohrabschottung, hier die Fabrikate „Viega Profipress“ (Kupferrohre), „Viega Sanpress/Sanpress Inox“ (Edelstahlrohre), „Viega Prestabo“ (Stahlrohre), „Viega Megapress“ (Stahlrohre) sowie Mehrschichtverbundrohre der Fabrikate „Viega Raxofix“, „Viega Sanfix Fosta“ und Viega „Raxinox“;
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zugelassene Verbinder zum Anschluss der Stockwerksleitungen, hier Viega Pressverbinder und Viega Einsteckstücke;
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zugelassene Halterungen zur Befestigung der Rohre, hier nicht brennbare Halterungen;
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Länge der Streckenisolierung der Strangrohrleitungen;
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Länge der Streckenisolierung der Abzweige und Anschlussleitungen.
Bei Abweichungen ohne Prüfnachweis von diesem Verwendbarkeitsnachweis – beispielsweise indem Bauteile anderer Hersteller genutzt werden – erlischt gemäß dem Bauordnungsrecht die Gültigkeit der aBG.