Achtung Mischinstallation
Typisch ist beispielsweise die Installation von Systemarmaturen nahe dem Steigestrang aus Metallrohr. Im Anschluss an die Systemarmatur wird die Stockwerkverteilung dann mit Kunststoffrohr weitergeführt. Ventile oder Absperrarmaturen können jedoch nicht pauschal als „thermische Entkoppler“ von hohen Brandtemperaturen angenommen werden. Ganz im Gegenteil: Häufig sind Armaturen mit einer brennbaren Dämmung verkleidet. Damit erhöht sich an dieser Stelle sogar die Brandlast.
Daher gilt auch für diese Installationsvariante Folgendes: Erfolgt der Werkstoffübergang von Metall auf Kunststoff im Anschluss an eine Systemarmatur, so handelt es sich um eine Mischinstallation. Für dieses Leitungssystem ist eine aBG oder vBG erforderlich. Dieser Verwendbarkeitsnachweis schließt dann die Systemarmatur ein. Unabhängig von der Entfernung zum Steigestrang gilt das auch, wenn die Systemarmatur auf dem Rohfußboden installiert wird, beispielsweise für die Trinkwasserverteilung hinter einer Vorwand oder unter einem Systemboden.
Zähl- und Messeinrichtungen
Vermieter von Wohnraum sind gemäß Heizkostenverordnung verpflichtet, Warmwasser verbrauchsgerecht abzurechnen [3]. Die meisten Landesbauordnungen schreiben aus dem gleichen Grund darüber hinaus den Einbau von Kaltwasserzählern vor. Erfolgt im Anschluss an die Zählereinheit ein Wechsel des Rohrleitungsmaterials von Metall auf Kunststoff, handelt es sich dabei wiederum um eine Mischinstallation. Es ist somit zu prüfen, ob ein Verwendbarkeitsnachweis vorliegt, der den Einbau von Wohnungswasserzählern umfasst. Viega hat daher seine „Easytop-UP“-Wohnungswasserzählereinheit als Bestandteil des Viega-Mischinstallations-Brandschutzsystems erfolgreich geprüft. So lassen sich Rohrwerkstoffwechsel der Viega-Metallrohrsysteme im Strang auf die Kunststoffrohrleitungssysteme „Raxofix“ oder „Sanfix Fosta“ in der Stockwerksleitung auch mit Zähl-, Mess- und Absperreinrichtungen sicher herstellen.
Universelle Lösung für Mischinstallationen
Auf der Entsorgungsseite achten Planer und Fachhandwerker in der Regel zwar schon von sich aus sehr genau auf eine regelkonforme Abschottung – zum Beispiel bei Abwasserleitungen, die häufig aus nicht brennbaren SML- und brennbaren Kunststoffrohren bestehen. Dass die gleichen Prinzipien aber auch für Versorgungsleitungen gelten, ist weniger bekannt und führt immer häufiger zu Problemen bei der Brandschutzabnahme.
Viega hat schon vor einiger Zeit ein umfangreiches Brandschutzsystem für Mischinstallationen von Ver- und Entsorgungsleitungen sowie anderer Anwendungen entwickelt. Gemäß dem technischen Baufortschritt und mit Blick auf weitere Vereinfachungen auf dem komplexen Gebiet des baulichen Brandschutzes ergänzt Viega dieses System stetig um neue geprüfte Installationsvarianten. Die „Viega Anwendungstechnik für den Brand-/Schallschutz 08/2019“ dokumentiert auf rund 440 Seiten mit vielen Grafiken, Tabellen und Erläuterungen dieses universelle Brandschutzsystem. Das Buch kann kostenlos im PDF-Format unter www.viega.de/service/downloads heruntergeladen oder per E-Mail an info@viega.de als Druckexemplar angefordert werden.
Literatur
[1] Muster-Verwaltungsvorschrift Technische Baubestimmungen (MV V TB), Ausgabe August 2017, A 2.1.3.3 Anforderungen an den Raumabschluss im Brandfall/A 2.1.3.3.1 Allgemeines. [2] dibt.de/de/bauprodukte/informationsportal-bauprodukte-und-bauarten/produktgruppen/bauprodukte-detail/bauprodukt/rohrabschottungen-kabelabschottungen-kombiabschottungen/ [3] Verordnung über Heizkostenabrechnung – HeizkostenV, Stand 05.10.2009, § 4, Abs. 1.
Was steht in einer allgemeinen Bauartgenehmigung?
Der Begriff allgemeine Bauartgenehmigung (aBG) verdeutlicht bereits den hohen Detaillierungsgrad von Verwendbarkeitsnachweisen für Abschottungen. Da eine Bauart das Ergebnis des Zusammenbaus verschiedener Bauprodukte ist, gibt eine aBG exakt vor, welche Fabrikate wie kombiniert werden dürfen. Hier exemplarisch Auszüge aus der aBG Nr. Z-19.53-2258 „Abschottung für Rohrleitungen aus Metall mit Anschlussleitungen aus Kunststoff‚ Viega Mischinstallation Versorgung“: