Die umweltschädlichen Subventionen in Deutschland sind weiterhin viel zu hoch und liegen 2012* bei nunmehr 57 Milliarden Euro. Dies zeigt eine aktuelle Studie des Umweltbundesamts (UBA).
Abbau umweltschädlicher Subventionen stockt weiter
Umweltbundesamt: 57 Milliarden Euro Kosten für Bürgerinnen und Bürger
Freitag, 20.01.2017
Über 90 Prozent dieser Subventionen belasten das Klima – und konterkarieren so die deutsche Umsetzung des Pariser Klimaschutzabkommens. Allein drei Milliarden Euro kostet es die Bürgerinnen und Bürger, weil der Staat das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft bei der Strom- und Energiesteuer entlastet. Unternehmen, aber auch Verbraucherinnen und Verbraucher haben so weniger Anreiz, Energie zu sparen. „Wir leisten uns beim Subventionsabbau seit Jahren riesige blinde Flecken. Es ist paradox: Deutschland verpflichtet sich auf internationaler Ebene zu mehr Klimaschutz. Gleichzeitig honorieren wir im eigenen Land klimaschädliches Verhalten mit Steuergeldern. Es ist daher konsequent, dass die Bundesregierung den Abbau klimaschädlicher Subventionen im Klimaschutzplan 2050 endlich auf die Agenda gesetzt hat. Jetzt müssen den Worten aber auch Taten folgen“, so UBA-Präsidentin Maria Krautzberger.
Der größte Teil der umweltschädlichen Subventionen entfällt mit 28,6 Milliarden Euro auf den Verkehrssektor. Auf Platz zwei folgt die Energiebereitstellung und -nutzung mit 20,3 Milliarden Euro. Subventionen im Verkehrs- und Energiebereich sind aus Klimasicht besonders problematisch: Der Verkehrssektor emittiert rund 18 Prozent aller Treibhausgase. Auf den Energiesektor entfallen mehr als ein Drittel.
Vor allem im Energiesektor gibt es noch große Potentiale für einen Subventionsabbau – etwa bei der allgemeinen Strom- und Energiesteuerermäßigung für das produzierende Gewerbe sowie die Land- und Forstwirtschaft. Die begünstigten Unternehmen zahlen trotz einer Reform 2011 lediglich 75 Prozent der regulären Energie- und Stromsteuern. Zusätzlich können Unternehmen des produzierenden Gewerbes unter bestimmten Voraussetzungen einen Spitzenausgleich beanspruchen. Für Strom bedeutet dies, dass sie für eine zusätzlich verbrauchte Kilowattstunde nicht mehr rund 2 Cent, sondern nur noch 0,15 Cent Stromsteuer zahlen müssen. Durch beide Ermäßigungen entgehen dem Staat allein über drei Milliarden Euro pro Jahr – gleichzeitig werden nötige Anreize zum Energiesparen nicht gesetzt.
„Der Gesetzgeber sollte die steuerlichen Begünstigungen reduzieren und auf energieintensive Unternehmen beschränken, die dem internationalen Wettbewerb stark ausgesetzt sind. Heute profitiert beispielsweise auch die Braunkohle von steuerlichen Begünstigungen, obwohl sie nicht im internationalen Wettbewerb bestehen muss“, so Krautzberger. Problematisch sei auch die Energiesteuerbefreiung für bestimmte energieintensive thermische Prozesse und Verfahren in der Metall- und Mineralindustrie: „Dieses Geld fehlt an anderen Stellen – auch beim Klimaschutz . Das Geld sollte der Staat besser nutzen, um die Entwicklung innovativer Klimaschutztechnologien zu fördern.“
- Angesichts der Schwierigkeiten, den einzelnen Subventionen die verschiedenen Umweltschadenswirkungen quantitativ zuzurechnen, stellt dieser Bericht die Wirkungsbeziehungen zwischen den Subventionen und ihren umweltschädlichen Auswirkungen rein qualitativ dar. Selbstverständlich werden die Subventionen aber soweit möglich quantifiziert. Einheitlicher Bezugszeitraum ist dabei das Jahr 2012, damit eine möglichst vollständige Datengrundlage zur Verfügung steht. Um auch aktuellen Entwicklungen Rechnung zu tragen, sind in diesem Bericht jedoch auch Subventionen enthalten, die nach 2012 eingeführt wurden.
Weiterführende Informationen: http://www.umweltbundesamt.de