Komplett überarbeitet und deutlich umfangreicher – die neue Trinkwasserverordnung.
73 Paragrafen statt „nur“ 25
„Installateure sind keine Hilfssheriffs“
Freitag, 21.10.2022
Eine komplett überarbeitete und deutlich umfangreichere Fassung der deutschen Trinkwasserverordnung (TrinkwV) wird voraussichtlich im kommenden Frühjahr verabschiedet werden. Damit wird die seit 2021 geltende Europäische Trinkwasserrichtlinie in nationales Recht überführt. Der Deutsche Verein des Gas- und Wasserfachs (DVGW) spricht von einem „großen Wurf mit kleinen Mängeln“.
Erstmals gebe es verpflichtende Regelungen zur Gefährdungsanalyse und Risikobewertung für das komplette Wasserversorgungssystem bis zur Entnahmearmatur beim Verbraucher, so der DVGW. „Wir begrüßen diesen Ansatz, den wir bereits seit 2008 in unserem technischen Regelwerk verankert haben. Er stellt u.a. sicher, dass die Untersuchungspläne künftig passgenau auf das jeweilige Versorgungssystem ausgelegt werden können“, kommentiert Dr. Wolf Merkel, DVGW-Vorstand Wasser. Und plädiert für die Nutzung bewährter Managementsysteme der Branche, wie das Technische Sicherheitsmanagement TSM oder TrimOnline durch alle Beteiligten. Dafür bedürfe es allerdings einer neuen Philosophie der Zusammenarbeit auch mit den Gesundheitsämtern. Deren Arbeit werde durch die neue TrinkwV zunehmen, so Wolf Merkel.
„Grenzwerte für Arsen und Chrom nicht verschärfen!“
Die neue TrinkwV legt auch neue beziehungsweise schärfere Grenzwerte für Substanzen im Trinkwasser fest. So werden für vier PFAS aus der Tausende Verbindungen umfassenden Gruppe der perfluorierten Alkylsubstanzen (PFAS) die Grenzwerte auf 20 Nanogramm pro Liter Trinkwasser festgelegt. PFAS werden für viele alltägliche Produkte verwendet und reichern sich in der Umwelt an. Über die Nahrung und eben auch über Trinkwasser gelangen die Stoffe in den menschlichen Organismus. Da können sie ab einer gewissen Menge die menschliche Gesundheit gefährden.
Nicht nachvollziehbar sind für den DVGW hingegen die verschärften Grenzwerte für Chrom und Arsen. Da bestehe noch Klärungsbedarf mit dem Bundesgesundheitsamt und dem Umweltbundesamt, erklärt Wolf Merkel. Zu den „kleinen Mängeln“ gehören für den DVGW auch die neuen Überwachungs- und Meldepflichten für Wasserversorger und Installateure. Sie sollen beispielsweise Informationen über Bleileitungen in Gebäuden an das Gesundheitsamt melden. Dazu Wolf Merkel: „Es ist nicht nachvollziehbar, dass staatliche Überwachungsaufgaben damit auf Wasserversorger und Installateure abgewälzt werden sollen. Sie können keine “Hilfssheriffs” der Behörden sein. Die Überwachung ist und bleibt eine hoheitliche Aufgabe des Staates.“